| | Sehr geehrte Damen und Herren, im Rahmen der Verhandlungen zur MGV-Vereinbarung 2026 haben sich im Bereich der förderungswürdigen Leistungen Änderungen ergeben, die Ihre Fachgruppe betreffen. Nachfolgend informieren wir Sie über die für Sie relevanten Entwicklungen. Beendigung der bisherigen Förderung von Delegationsleistungen Da an der bisherigen Förderung von Delegationsleistungen nur wenige Praxen teilgenommen haben und somit die angestrebten Förderziele, insbesondere die flächendeckende Verbesserung und Stärkung der Patientenbetreuung im häuslichen Umfeld, nicht erreicht werden konnten, war eine Weiterführung dieser Förderung leider nicht möglich. Die Förderung endete somit zum 31. Dezember 2025. Perspektive: Weiterentwicklung von Förderkonzepten Ungeachtet dessen sind die sächsischen Vertragspartner weiterhin überzeugt, dass die Delegation ärztlicher Leistungen an qualifiziertes Praxispersonal ein wesentliches Instrument zur Bewältigung der aktuellen Herausforderungen in der ambulanten Versorgung darstellt, insbesondere in strukturell weniger gut versorgten Regionen. Vor diesem Hintergrund strebt die KV Sachsen an, gemeinsam mit den sächsischen Krankenkassen, neue Förderkonzepte zu entwickeln. Diese sollen insbesondere unter dem Gesichtspunkt der Nachhaltigkeit sowie der Planungssicherheit für die beteiligten Praxen ausgestaltet werden. Weiteres Vorgehen Sobald konkrete Konzepte vorliegen, werden wir Sie selbstverständlich informieren. Sofern Sie bereits Ideen oder Anregungen für ein zukünftiges Fördermodell haben, können Sie uns diese gern per E-Mail an honorar@kvsachsen.de übermitteln. Für Ihr Engagement und Ihre Mitwirkung an der Weiterentwicklung der ambulanten Versorgung in Sachsen danken wir Ihnen. |
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| | Mit freundlichen Grüßen Ihre KV Sachsen |
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