Im Ergebnis der Überarbeitung aller bestehenden Verfahren der datengestützten Qualitätssicherung hat der Gemeinsame Bundesausschuss in der Sitzung vom 18. Dezember 2025 beschlossen, die Erprobung des Verfahrens QS WI zum Erfassungsjahr 2026 zu beenden.
Nach dem Ende der Erprobungszeit soll aufgrund des schlechten Aufwand-Nutzen-Verhältnisses keine Überführung in den Regelbetrieb erfolgen.
Zudem wurde beschlossen, dass ab dem 2. Quartal 2025 die Datenlieferpflicht, einschließlich der Einrichtungsbefragung für 2025, entfällt und somit keine Einreichung im Januar 2026 erforderlich ist.
Die letztmalige Auswertung zum Verfahren QS WI findet für das Jahr 2024 statt, sodass die vorliegenden Daten aus dem Jahr 2025 nicht mehr ausgewertet werden und somit keine Stellungnahmeverfahren im Jahr 2026 stattfinden.
Aussetzung des Teilbereichs Dialyse des QS-Verfahrens Nierenersatztherapie bei chronischem Nierenversagen einschließlich Pankreastransplantationen (QS NET) für die Erfassungsjahre 2026 und 2027
Das Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) hat für das Modul Dialyse im Verfahren QS NET deutlichen Überarbeitungsbedarf aufgezeigt. Im Ergebnis der Beratungen hat der Gemeinsamen Bun-desausschusses in der Sitzung vom 18. Dezember 2025 beschlossen, die Dokumentationspflicht des Moduls Dialyse für die Erfassungsjahre 2026 und 2027 auszusetzen. Die Aussetzung für 2026 und 2027 beeinflusst jedoch nicht die Verarbeitung der bis einschließlich für das Erfassungsjahr 2025 erhobenen und übermittelten QS-Daten. Diese Daten werden ausgewertet, die Rückmeldeberichte zugeleitet und auch die notwendigen Stellungnahmeverfahren durchgeführt.
Die Richtlinienänderung tritt zum 1. Januar 2026 in Kraft, vorbehaltlich der Prüfung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesaneiger gem. § 94 SGB V.
– Fachbereich Qualitätsentwicklung –