Für die Honorarverteilung ab dem 1. Oktober 2025 hat die Vertreterversammlung der KV Sachsen auf der Grundlage von § 87b SGB V nach Durchführung des Verfahrens der Benehmensherstellung mit den Verbänden der Krankenkassen in Sachsen angepasste Honorarverteilungsregelungen beschlossen. (Veröffentlichung am 8. September 2025)

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Honorarverteilungsmaßstab (HVM) der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen in der Fassung vom 23. August 2025 mit Wirkung ab 1. Oktober 2025

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