Beschlüsse aus der 88. Vertreterversammlung der KV Sachsen am 27. November 2024

Hiermit stellt die KV Sachsen kurz wichtige Beschlüsse aus der Vertreterversammlung am 27. November 2024 vor, welche ab dem 1. Januar 2025 gelten. Einen ausführlichen Bericht zur Vertreterversammlung lesen Sie in der nächsten Ausgabe der KVS-Mitteilungen.

Verwaltungs- und Investitionshaushalt 2025

Die Vertreterversammlung beschloss den Haushalt 2025 der KV Sachsen, einschließlich geänderter Verwaltungskostenumlagen:

Online proaktiv 2,4 %  → 2,58 %
Online 2,7 % → 2,88 %
Datenträger 4,0 % → 4,18 %
Manuell 5,0 % → 5,18 %

Aufgrund der Änderung der Finanzierung der Förderung von Ärzten in Weiterbildung aus dem HVM hin zur Umlagenfinanzierung, wäre eine Umlage in Höhe von 0,68 Prozent erforderlich. Gleichzeitig wäre aufgrund der wirtschaftlichen Situation der KV Sachsen eine Absenkung um 0,5 Prozent möglich. Somit ergibt sich eine Erhöhung der allgemeinen Verwaltungskostenumlagen in Höhe von 0,18 Prozent. Die Umlagen für den Bereitschaftsdienst bleiben konstant.

Änderung der Abrechnungsordnung (AbrO)

Unter anderem wird die Regelung, dass Abschlagszahlungen bei Überschreitung des Abrechnungstermins um mehr als einen Monat einzustellen sind, gestrichen. Die Abrechnungen müssen zu dem von der KV Sachsen vorgegebenen Termin vorliegen, d. h. die 14-tätige Karenzfrist entfällt. Anstelle des bisherigen einheitlichen Abzuges von 4 Prozent bei verspätet eingereichter Abrechnung beträgt der Abzug zukünftig 2 Prozent/mindestens 500 Euro bzw. bei Fristüberschreitung von mehr als 14 Tagen 4 Prozent/mindestens 1.000 Euro. Die AbrO tritt am 1. Januar 2025 in Kraft.

Änderung des Honorarverteilungsmaßstabs (HVM)

Die Förderung der Finanzierung von Ärzten in Weiterbildung wird aus dem HVM gestrichen, da die Förderung zukünftig aus dem Haushalt finanziert wird. Es wird eine Übergangsregelung im Falle von Ein- und Ausbudgetierung ergänzt. Zudem wird der HVM an die geänderten Vorgaben der KBV angepasst (betrifft Kostenpauschalen nach den GOP 40089 bis 40095 EBM). Der HVM tritt am 1. Januar 2025 in Kraft.

Beschäftigung von Ärzten mit Berufserlaubnis als „Ausbildungsassistenten“

Nach bisheriger Rechtsauffassung in Sachsen ist die Beschäftigung von Ärzten mit Berufserlaubnis als Assistenten nicht möglich. Folglich verbleibt für diese Ärzte nur der stationäre Sektor. Um Ärzte mit Berufserlaubnis auch im vertragsärztlichen Bereich zu beschäftigen, soll eine Richtlinie zur Beschäftigung von Ärzten mit Berufserlaubnis als „Ausbildungsassistenten“ eingeführt werden.

Änderung der Reisekosten- und Sitzungsgeldregelung

Es wurden Änderungen an der Reisekosten- und Sitzungsgeldregelung für ehrenamtlich tätige Ärzte und Psychotherapeuten und sonstige Entschädigungen der KV Sachsen beschlossen. Diese umfassen die Aufnahme von Videokonferenzen sowie Projektarbeit.

Anpassung der Verfahrensordnung Plausibilitätsprüfung

Neben Anpassungen aufgrund verwaltungsseitiger Änderungen wird der Umfang der Berücksichtigung von Ärzten in Weiterbildung geändert sowie der Abschnitt zum Plausibilitätsausschuss angepasst. Die Änderungen wurden mit zwei Enthaltungen angenommen. Die Verfahrensordnung tritt am 1. Januar 2025 in Kraft.

Kommunikation/rab