Erst nach Erteilung einer Genehmigung durch die KV Sachsen abrechenbar

Leistungen des Hautkrebs-Screenings können gemäß § 32 Krebsfrüherkennungs-Richtlinie (KFE-RL) in Verbindung mit den entsprechenden EBM-Leistungen erst dann ausgeführt und abgerechnet werden, wenn ein Fortbildungskurs absolviert und anschließend eine Genehmigung durch die KV Sachsen erteilt wurde.

Die Anforderungen an den Fortbildungskurs sind in der KFE-RL verankert, wie z. B.:

  • 8 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten

  • Anerkennung durch Landesärztekammer oder durch die Kassenärztliche Vereinigung

  • Obligatorische Lerninhalte (Epidemiologie & Ätiologie, Risikogruppen und Präventionspotenziale, Dokumentation & Beratung, Visuelle Ganzkörperuntersuchung, Blickdiagnostik: Krankheitsbilder und Kriterien zur Beurteilung sowie weitere)

Hinweis für die Praxis: Einen Fortbildungskurs im Jahr 2026, der den genannten Anforderungen entspricht, finden Sie z. B. bei der Meinhardt Congress GmbH.