Die KV Sachsen hat sich mit den Landesverbänden der Krankenkassen in Sachsen und dem Verband der Ersatzkassen e. V. (LVSK) zu den für das Jahr 2026 geltenden Richtgrößen für Heilmittel verständigt.
Diese gelten ab dem 1. Quartal 2026. Zudem wurden die Heilmittelvereinbarungen nebst Richtgrößen für 2024 und 2025 nachverhandelt.
Die Verhandlungen zu den Rahmenvorgaben Heilmittel für das Jahr 2026 zwischen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und dem GKV-Spitzenverband wurden mit einer geringeren Steigerung abgeschlossen. Es ist jedoch von weiteren Preisanpassungen auszugehen, da 2026 bei nahezu allen Heilmittelerbringern Vergütungsverhandlungen anstehen. Zusätzlich wurden zwischen der KBV und dem GKV-Spitzenverband retrospektive Anpassungen vereinbart, die sich auf die Heilmittelvereinbarungen 2024 und 2025 auswirken.
2. Nachtrag zur Heilmittelvereinbarung 2024
Der Anpassungsfaktor Preisentwicklung bewirkt für 2024 eine retrospektive Anhebung um 1,35 Prozent, was ein höheres Ausgaben- und zu verteilendes Richtgrößenvolumen nach sich zieht. Die Richtgrößen werden für 2024 rückwirkend nach oben korrigiert.
1. Nachtrag zur Heilmittelvereinbarung 2025
Durch prospektive und retrospektive Preisanpassungen aus den Rahmenvorgaben Heilmittel 2026 ergibt sich eine Steigerung des Anpassungsfaktors Preisentwicklung von 4,1 Prozent. Daraus resultiert ein deutlich höheres Ausgaben- und Richtgrößenvolumen, was auch für 2025 eine Anhebung der Richtgrößen zur Folge hat.
Heilmittelvereinbarung 2026
Das Ausgabenvolumen für die Heilmittel konnte um derzeit 2,04 Prozent gesteigert werden. Der Bereinigungsanteil durch die besonderen Verordnungsbedarfe und langfristigen Heilmittelbedarfe ist weiter gestiegen und liegt bei 54,96 Prozent. In der Folge werden die Richtgrößen zu Beginn des Jahres 2026 zunächst abgesenkt. Sobald Preisänderungen durch die Heilmittelerbringer vertraglich geregelt sind, werden Nachverhandlungen mit den Verbänden der LVSK angestrebt. In den Berechnungen wurden relevante, fachgruppenbezogene Faktoren berücksichtigt. Nach wie vor liegen die Richtgrößen über den um die Praxisbesonderheiten bereinigten Verordnungsfallwerten.
Für das Jahr 2026 wurden folgende Richtgrößen vereinbart:
Richtgrößen für Heilmittel 2026
| Prüfgruppe | 0-15 Jahre | 16-49 Jahre | 50-64 Jahre | ab 65 Jahre |
| 070 Chirurgen | 13,47 € | 35,91 € | 50,54 € | 43,64 € |
| 130 HNO-Ärzte | 11,38 € | 4,93 € | 7,91 € | 2,87 € |
| 190 Internisten – hausärztlich | 13,48 € | 11,05 € | 17,60 € | 20,38 € |
| 230 Kinderärzte* | 22,77 € | 22,77 € | 22,77 € | 22,77 € |
| 381 Nervenärzte | 20,64 € | 27,91 € | 31,19 € | 28,50 € |
| 386 Neurologen | 77,22 € | 17,53 € | 25,72 € | 19,05 € |
| 387 Psychiater | 27,85 € | 18,71 € | 20,62 € | 16,02 € |
| 440 Orthopäden | 38,96 € | 75,02 € | 84,58 € | 54,53 € |
| 800 Allgemeinmediziner/Praktische Ärzte | 21,12 € | 13,91 € | 21,99 € | 22,05 € |
*Aufgrund der statistisch nicht relevanten Verordnungsvolumina und Fallzahlen der über 18-jährigen Patienten bei Kinderärzten wurde eine gewichtete Richtgröße über alle Altersgruppen ermittelt.