Zum 1. Januar 2026 wurde die Diagnoseliste zu den besonderen Verordnungsbedarfen angepasst.
Der ICD-10-Code Z98.8 wird in der Liste der Praxisbesonderheiten seit dem 1. Januar 2026 als Z98.88 geführt. Grund für die Änderung ist die Spezifizierung des Codes in der deutschen Version der ICD-10-Klassifikation (ICD-10-GM 2026) in
Z98.80 – Zustand nach herzchirurgischem Eingriff zur Korrektur und Palliation eines angeborenen Herzfehlers;
Z98.88 – Sonstige näher bezeichnete Zustände nach chirurgischen Eingriffen.
Die Überarbeitung des Diagnosecodes betrifft innerhalb der Praxisbesonderheiten den Bereich „Zustand nach operativen Eingriffen des Skelettsystems in Verbindung mit einer nachstehenden Grunddiagnose“. Für die Verordnung von Heilmitteln bedeutet dies, dass künftig zwingend der Code Z98.88 als zweiter Diagnosecode angegeben werden muss. Nur so kann die Verordnung weiterhin als besonderer Verordnungsbedarf anerkannt werden.
Folgende Diagnosen aus der Liste der Praxisbesonderheiten sind von dieser Veränderung betroffen:
| 1. ICD-10 | 2. ICD-10 | Diagnose |
| M24.41 | Z98.88 | Habituelle Luxation und Subluxation eines Gelenkes; Schulterregion |
| M23.5- | Z98.88 | Chronische Instabilität des Kniegelenkes |
| Z96.60 | Z98.88 | Vorhandensein einer Schulterprothese |
| Z96.64 | Z98.88 | Vorhandensein einer Hüftgelenkprothese |
| Z96.65 | Z98.88 | Vorhandensein einer Kniegelenkprothese |
Heilmittelflyer im Mitgliederportal
Die wesentlichen Regelungen zu Heilmittelverordnungen stehen als praxisbezogene Informationsflyer zur Unterstützung der ärztlichen Verordnungstätigkeit bereit. Im Mitgliederportal finden Sie einen Flyer für Ärzte, die Kinder behandeln, einen für die Eltern und einen für alle Fachgruppen, die Heilmittel verordnen.
Die stets aktualisierte Liste der Praxisbesonderheiten finden Sie auf der Internetpräsenz der KV Sachsen. Sollten Sie weitere Fragen zu diesem oder weiteren Heilmittelthemen haben, freut sich der Fachbereich Veranlasste Leistungen auf Ihren Anruf.
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