Berechtigungsschein und Erhebungsbogen unter „Amt24“ abrufbar

Die neuen Formulare für die Untersuchungen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz stehen auf dem „Amt24 Serviceportal“ des Freistaates Sachsen (Suchbegriff: Jugendarbeitsschutz) als ausfüllbare PDF-Dateien zum Ausdrucken bereit. Haben Sie noch Restbestände an Vordrucken in Papierform, können Sie diese weiterhin verwenden.

Zur Inanspruchnahme der Untersuchung legt Ihnen der Jugendliche einen ausgedruckten, ausgefüllten und unterschriebenen Berechtigungsschein vor. Ersatzweise können Sie den Berechtigungsschein selbst ausstellen. Eine ausfüllbare PDF-Datei des Formulars finden Sie unter „Amt24“. Die auf den Untersuchungsbögen geforderte „UBS-ID“ kann vorerst unberücksichtigt bleiben, da sie erst mit dem künftigen elektronischen Identifikationsverfahren für den Untersuchungsberechtigungsschein erzeugt wird.

Weiterhin legen die Jugendlichen zur Vorbereitung der Untersuchung einen ausgedruckten, ausgefüllten und unterschriebenen Erhebungsbogen vor. Das Formular des Erhebungsbogens findet der Jugendliche ebenfalls unter „Amt24“.

Wir empfehlen Ihnen, bei der Vereinbarung eines Termins für die Untersuchung auf die vom Jugendlichen bzw. dessen Eltern vorzulegenden Formulare hinzuweisen.

Sollte der Jugendliche keine Möglichkeit haben, den Berechtigungsschein aus dem „Serviceportal Amt24“ herunterzuladen und auszudrucken, wird dieser – nach telefonischer Anmeldung – von der Landesdirektion Sachsen bereitgestellt.

Vertrag und Abrechnung

Die Abrechnung der Untersuchungen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz erfolgt über die KV Sachsen mittels der Abrechnungsnummern 99150 (Erst-/Nachuntersuchung) bzw. 99151 (Ergänzungsuntersuchung). Grundlage dafür ist der Vertrag mit dem Freistaat Sachsen, den Sie auf der Internetpräsenz der KV Sachsen finden. Dieser Vertrag wird aktuell überarbeitet und an den neuen Verfahrensablauf angepasst.