Um Verzögerungen und mögliche Honorarkürzungen zu vermeiden, bitten wir Sie, die nachfolgenden Anforderungen sorgfältig zu beachten.

Fristgerechte Einreichung

Die Quartalsabrechnung muss spätestens bis einschließlich zum 15. des auf das Abrechnungsquartal folgenden Monats bei der KV Sachsen eingegangen sein.

Korrekte Abrechnung

Bitte stellen Sie sicher, dass

  • eine formal und technisch korrekte Abrechnungsdatei eingereicht wird;

  • bei mehreren abrechnenden Ärztinnen und Ärzten in einer Praxis die Leistungskennzeichnung eindeutig und korrekt erfolgt.

Vollständige Abrechnung

Zur vollständigen Abgabe gehören:

  • die Abrechnungsdatei(en) für alle Leistungsorte,

  • die Erklärung zur Abrechnung (Bestätigung über das Mitgliederportal oder alternativ vollständig und korrekt ausgefüllt per Post oder E-Mail).

Rechnungsbegründende Unterlagen und Dokumentationen bitten wir ebenfalls im o. g. Zeitraum einzureichen.

Folgen bei Nichteinhaltung

Die Nichtbeachtung der genannten Kriterien kann gemäß § 4 der Abrechnungsordnung zu einem zusätzlichen Abzug von den Verwaltungskosten führen. Auch eine verspätet eingereichte Abrechnungserklärung kann daher einen Honorarabzug zur Folge haben.

Wir bitten Sie, diese Hinweise zu berücksichtigen und danken Ihnen für Ihre Unterstützung bei einer reibungslosen Abrechnung.

Informationen

Übersicht der einzureichenden Unterlagen

www.kvsachsen.de > Für Praxen > Honorar und Abrechnung > Quartalsabrechnung > Weitere Abrechnungsunterlagen
 

Abrechnungsordnung

www.kvsachsen.de > Für Praxen > Recht und Vertrag > Verträge A–Z > Buchstabe A

Sollten Sie Schwierigkeiten bei der fristgerechten Einreichung der Abrechnung haben, bitten wir Sie, sich rechtzeitig mit uns in Verbindung zu setzen.

abrechnung@kvsachsen.de