Was dieses Gesetz für Ihre Praxis bedeutet.

Die Vorstandsvorsitzenden der KV Sachsen, Dr. Stefan Windau und Dr. Manuela Sipli, sprechen im Interview über den Kabinettsbeschluss zum GKV-BStabG, die Folgen für die sächsische Versorgung, und warum es jetzt auf Zusammenhalt, klare Kommunikation und ein gemeinsames Bild der Versorgungsrealität ankommt.

Das Bundeskabinett hat das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz beschlossen. Was war Ihre erste Reaktion?

Dr. Windau: Ehrlich gesagt: wenig Überraschung, aber viel Ernüchterung. Dass die Politik in der Gesundheitsversorgung auf Kosten der Leistungserbringer spart, ist kein neues Muster. Aber Ausmaß und Tempo dieses Verfahrens haben eine neue Qualität. Der Referentenentwurf wurde an einem Donnerstagnachmittag verschickt – Stellungnahme erwartet am darauffolgenden Montag. Zwei Arbeitstage. Der Kabinettsbeschluss folgte wenige Tage später.

Dr. Sipli: Das ist kein Versehen. Das ist eine Methode. Wer Kritik durch institutionalisierten Zeitdruck verhindert, der will keine ernsthafte Beteiligung. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung und die Deutsche Krankenhausgesellschaft  haben das klar benannt: Diese Praxis zerstört Vertrauen in die Politik. Wir teilen das vollumfänglich.

Was konkret sieht das Gesetz vor – und warum ist das für Sachsen besonders brisant?

Dr. Sipli: Der Entwurf sieht im Kern eine globale Deckelung der Ausgaben für ambulante ärztliche und psychotherapeutische Behandlungen vor. Hinzu kommt die Abschaffung der Vermittlungspauschalen – also genau jener Anreize, die niedergelassene Ärzte dafür bekommen, dass sie Patienten zeitnah zu Fachärzten vermitteln. Das klingt technisch, hat aber sehr konkrete Auswirkungen.

Dr. Windau: In Sachsen treffen diese Maßnahmen auf eine Ausgangslage, die bereits heute angespannt ist. Wir haben eine überdurchschnittlich alte Bevölkerung, ausgeprägte Unterversorgung im ländlichen Raum, und ein Großteil unserer niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten sind im oder kurz vor dem Rentenalter. Wer unter diesen Bedingungen die Vergütung kürzt, beschleunigt den Kollaps der Flächenversorgung.

Was bedeutet das ganz praktisch für Patientinnen und Patienten?

Dr. Windau: Kürzere Budgets bedeuten weniger Termine. Längere Wartezeiten auf Facharzttermine oder Psychotherapieplätze, Aufnahmestopps für Neupatienten. Das sind die unmittelbaren Folgen. Und dann beginnt eine gefährliche Spirale: Wer heute keinen Termin bekommt, kommt morgen kränker. Spät erkannte Erkrankungen sind aufwändiger in der Behandlung – für das System, und vor allem für den Menschen.

Dr. Sipli: Notaufnahmen werden zum Druckventil. Patienten, die ambulant keinen Termin bekommen, landen schließlich im Krankenhaus. Die vermeintliche Ersparnis im ambulanten Sektor wird durch teurere stationäre Behandlungen mehr als kompensiert. Das ist keine Effizienz, das ist eine Verschiebung von Kosten.

Und wie wirkt sich der Kabinettsbeschluss konkret auf die Praxen und die dort tätigen Kolleginnen und Kollegen aus?

Dr. Sipli: Psychotherapeutische Praxen trifft es besonders hart. Kumuliert verlieren sie bis zu 13 Prozent ihres Honorars und das in einer Zeit, in der der psychische Behandlungsbedarf in allen Altersgruppen nachweislich steigt. Das ist schwer zu vermitteln. Praxen werden Personal abbauen müssen, manche Kolleginnen und Kollegen werden die Niederlassung ganz überdenken. Der Ärztemangel, den wir in Sachsen ohnehin schon spüren, wird durch solche Rahmenbedingungen politisch verstärkt – das muss man so klar sagen.

Die Bundesgesundheitsministerin Nina Warken sagt, alle Akteure des Gesundheitswesens müssen ihren Beitrag leisten. Ist das nicht ein berechtigter Anspruch?

Dr. Windau: Den Anspruch teilen wir grundsätzlich. Aber die Last wird hier alles andere als gleichmäßig verteilt. Der ambulante Sektor schultert den Hauptteil der Patientenversorgung, verbraucht nur einen Bruchteil der Gesamtfinanzierung und unterliegt seit Jahren einer Budgetierung. Gleichzeitig soll die Ambulantisierung aus Effizienzgründen ausgebaut werden. Das widerspricht sich fundamental.

Dr. Sipli: Und dann ist da noch die eigentliche Ursache des Defizits, über die kaum gesprochen wird: Der Bund finanziert die GKV-Beiträge für Bürgergeldempfänger nicht vollständig. Das sind jährlich 12 Milliarden Euro, die die Gemeinschaft der Versicherten trägt. Allein diese Korrektur würde den Großteil des Defizits schließen. Stattdessen wird der Bundeszuschuss zum Gesundheitsfonds noch um weitere 2 Milliarden Euro gekürzt. Das ist am Ende eine Milchmädchenrechnung: Die Kosten verschwinden nicht, sie werden nur verlagert – auf Versicherte, auf Patienten, auf die Leistungserbringer. Und was dabei entsteht, ist eine schleichende Rationierung medizinischer Versorgung, auch wenn das niemand so nennen will.

Was meinen Sie mit Rationierung?

Dr. Sipli: Nicht die Erkrankung entscheidet über den Versorgungszugang, sondern die Kassenlage. Die Politik verspricht den Menschen einen umfassenden Leistungsanspruch und kappt gleichzeitig dessen Finanzierung. Die Verantwortung dafür wird dann den Leistungserbringern zugeschoben. Das sollte man beim Namen nennen.

Dr. Windau: Wir sehen bereits, wohin das führt, man muss nur nach Großbritannien schauen. Zweiklassenmedizin ist keine Drohkulisse. Sie wird mit diesem Gesetz strukturell zementiert. Und das widerspricht dem, was eine Solidargemeinschaft ausmacht.

Wie geht es jetzt weiter – was können Sie noch bewegen?

Dr. Windau: Die Möglichkeiten einer Körperschaft wie der KV sind in solchen Situationen begrenzt – das muss ich offen sagen. Wir unterstützen die Klage der KBV gegen die Honorarkürzungen bei den Psychotherapeuten vom März 2026 ausdrücklich und begleiten das parlamentarische Verfahren so gut wir können. Aber die eigentliche Stärke liegt bei den Berufsverbänden: Sie können sich vernetzen, öffentlich positionieren und gemeinsam Druck entfalten. Die KV Sachsen vermittelt und unterstützt das gern – das ist eine Aufgabe, der wir uns ausdrücklich verpflichtet fühlen.

Dr. Sipli: Und wir müssen uns auf die Folgen vorbereiten. Das bedeutet: die Versorgungsrealität dokumentieren, transparent machen, was dieses Gesetz in der Praxis anrichtet und dafür sorgen, dass die Verantwortung dort bleibt, wo sie hingehört: in Berlin, nicht bei den Leistungserbringern.

Ein letztes Wort an die Kolleginnen und Kollegen in den Praxen?

Dr. Windau: Dass wir diesen Kampf politisch vielleicht nicht vollständig gewinnen werden, ändert nichts daran, dass es richtig ist, ihn zu führen. Die Konsequenzen dieses Gesetzes werden sichtbar werden und dann braucht es Stimmen, die die Versorgungsrealität kennen und benennen können.

Dr. Sipli: Sie sind nicht allein. Alle Fachgruppen stehen zusammen. Das ist keine Floskel, sondern eine Haltung, die wir gemeinsam mit den Berufsverbänden tragen. Wir werden weiter für eine ambulante Versorgung eintreten, die diesen Namen verdient – für unsere Mitglieder und Menschen in Sachsen.

Dr. Windau: Kurzfristige Sparmaßnahmen lösen keine Probleme, sie verschärfen sie. Wir brauchen dringend grundsätzliche Strukturreformen im Gesundheitswesen, die die Versorgung sichern und die Realität der Praxen berücksichtigen.