Die Inhalte des Vertrages PsycheAktiv Sachsen werden regelmäßig auf ihre Aktualität und ggf. erforderlichen Anpassungs- und Weiterentwicklungsbedarf geprüft. Im Ergebnis dessen ergibt sich die Notwendigkeit dieses Nachtrages.

Die AOK PLUS stellt die Funktionen der S3C-Schnittstelle zur Nutzung eines zertifizierten Arztinformationssystem (AIS) mit IT-Vertragsschnittstelle zum 31. Dezember 2025 ein. Der Vertrag wurde entsprechend angepasst.

Zudem gibt es eine geänderte Regelung beim Arztwechsel: Ein Arztwechsel während der Teilnahme des Versicherten erfolgt nun ohne erneute Teilnahme- und Einwilligungserklärung. Im Falle eines Wechsels des Facharztes ist eine Anzeige erforderlich. Diese erfolgt gemäß und mittels Anlage 4 gegenüber der AOK PLUS.

Des Weiteren wird das bisherige Verfahren der quartalsweisen Einreichung des „Dokumentationsbogen Krisentelefonate“ (Anlage 12) bei der KV Sachsen geändert: Die Dokumentationsbögen werden in der Praxis abgelegt und aufbewahrt und erst auf Anforderung der AOK PLUS und/oder der KV Sachsen eingereicht.

Der Nachtrag tritt zum 1. Januar 2026 in Kraft.

Detaillierte Informationen (Vertrag und Anlagen) finden Sie auf der Homepage der KV Sachsen unter:

www.kvsachsen.de > Für Praxen > Recht und Vertrag > Verträge A - Z > Buchstabe P [PsycheAktiv mit AOK PLUS]

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