Die Inhalte des Vertrages PsycheAktiv Sachsen werden regelmäßig auf ihre Aktualität und ggf. erforderlichen Anpassungs- und Weiterentwicklungsbedarf geprüft. Im Ergebnis dessen ergibt sich die Notwendigkeit dieses Nachtrages.
Die AOK PLUS stellt die Funktionen der S3C-Schnittstelle zur Nutzung eines zertifizierten Arztinformationssystem (AIS) mit IT-Vertragsschnittstelle zum 31. Dezember 2025 ein. Der Vertrag wurde entsprechend angepasst.
Zudem gibt es eine geänderte Regelung beim Arztwechsel: Ein Arztwechsel während der Teilnahme des Versicherten erfolgt nun ohne erneute Teilnahme- und Einwilligungserklärung. Im Falle eines Wechsels des Facharztes ist eine Anzeige erforderlich. Diese erfolgt gemäß und mittels Anlage 4 gegenüber der AOK PLUS.
Des Weiteren wird das bisherige Verfahren der quartalsweisen Einreichung des „Dokumentationsbogen Krisentelefonate“ (Anlage 12) bei der KV Sachsen geändert: Die Dokumentationsbögen werden in der Praxis abgelegt und aufbewahrt und erst auf Anforderung der AOK PLUS und/oder der KV Sachsen eingereicht.
Der Nachtrag tritt zum 1. Januar 2026 in Kraft.
Detaillierte Informationen (Vertrag und Anlagen) finden Sie auf der Homepage der KV Sachsen unter:
– Fachbereich Verträge/hof –