Aufgrund wiederholter Nachfragen möchten wir Sie informieren, wie die Wegepauschalen im Bereitschaftsdienst abgerechnet werden.
Alle im Hausbesuchsdienst behandelten Patienten werden vom Bereitschaftsdienstarzt über seine eigene Quartalsabrechnung abgerechnet. Dabei ist jeweils die relevante Wegepauschale mit anzugeben und mit dem Buchstaben „R“ zu kennzeichnen. Die abrechnungsfähige Wegepauschale richtet sich beim ersten Hausbesuch im Bereitschaftsdienst nach der Entfernung vom Ausgangsort des Arztes bis zum Hausbesuchsort des Patienten. Erfolgen mehrere Hausbesuche ohne Unterbrechung, gilt als Ausgangspunkt zur Berechnung der Wegepauschale immer der Ort des letzten Hausbesuchs. Es werden die tatsächlich gefahrenen Kilometer für die Berechnung der Wegepauschale zugrundegelegt. Berücksichtigt wird dabei nur die einfache Strecke zum Patienten (ohne Rückfahrt). Fehlt zu einem Hausbesuch die Wegepauschale, wird durch die KV Sachsen bei der Abrechnung die am niedrigsten bewertete Pauschale zugesetzt (Nr. 93220).
Fallbeispiel 1
Durchführung eines Hausbesuchs (Ausgangsort → Patient → Ausgangsort)
Die durch den Arzt berechnungsfähige Wegepauschale richtet sich nach der Entfernung vom Ausgangsort des Arztes (z. B. Praxis oder Wohnung eines Patienten von einem zuvor durch-geführten Hausbesuch) bis zum Hausbesuchsort des Patienten, der den Hausbesuch angefordert hatte (tatsächlich gefahrene Kilometer).
Fallbeispiel 2
Durchführung von 2 Hausbesuchen mit Unterbrechung (Ausgangsort → Patient → Ausgangsort → Patient → Ausgangsort)
Erfolgen mehrere Hausbesuche im Bereitschaftsdienst mit Unterbrechung, d. h. zwischenzeitliche Rückkehr zum Ausgangsort, erfolgt die Abrechnung der Wegepauschale wie folgt:
Die Abrechnung der Wegepauschale erfolgt vom Ausgangsort zum Patienten als einfache Wegstrecke. Wenn zwischen mehreren Patienten stets zum Ausgangsort zurückgekehrt wird, erfolgt die Abrechnung als einfache Wegstrecke vom Ausgangsort zum Patienten.
Fallbeispiel 3
Durchführung von 3 Hausbesuchen ohne Unterbrechung (Ausgangsort → Patient → Patient → Patient → Ausgangsort)
Erfolgen mehrere Hausbesuche ohne Unterbrechung, gilt als Ausgangspunkt zur Berechnung der Wegepauschale immer der Ort des letzten Hausbesuchs.
Die Abrechnung der Wegepauschale erfolgt vom Ausgangsort zum Patienten, 1. Patient zu 2. Patient und 2. Patient zu 3. Patienten. Die Rückkehr vom 3. Patienten zum Ausgangsort kann NICHT als Wegepauschale angesetzt werden.
Für die Abrechnung von Wegepauschalen während der Durchführung von Hausbesuchen im Rahmen der Sprechstundentätigkeit gelten die gleichen Regelungen. Die zutreffende Tag- oder Nachtwegepauschale ist durch den Arzt direkt hinter jedem Besuch anzugeben. Fehlt zu einem Besuch die Wegepauschale, wird durch die KV Sachsen ebenfalls die am niedrigsten bewertete Pauschale zugefügt – siehe auch Abrechnungshinweise der KV Sachsen, Abschnitt 2.14.1.
Abrechnungshinweise (unter „Dokumente“)
Fachbereich Bereitschaftsdienst/alb