Neue und angepasste GOP seit 1. April 2026 und 1. Juli 2026

Mit Wirkung zum 1. April 2026 hat der Bewertungsausschuss die Vergütung der ärztlichen Leistungen im Zusammenhang mit der Behandlung der Alzheimer-Krankheit mit dem Wirkstoff Lecanemab geregelt. Für Donanemab gelten die neuen Abrechnungsmodalitäten seit dem 1. Juli 2026.

Wirkstoffe

Lecanemab und Donanemab sind monoklonale Antikörper zur Behandlung von Erwachsenen mit klinisch diagnostizierter leichter kognitiver Störung oder leichter Demenz aufgrund der Alzheimer-Krankheit, bei denen eine Amyloid-Beta-Pathologie nachgewiesen wurde und die ApoE-ε4-Nichtträger oder heterozygote ApoE-ε4-Träger sind.

Lecanemab

  • Anwendung: 14-tägige intravenöse Infusion über 60 Minuten

  • Bei Erstgabe: 2,5-stündige Nachbetreuung erforderlich

  • Vor Erstgabe: Nachweis der Amyloid-Beta-Pathologie per Liquordiagnostik sowie Ausschluss einer ApoE-ε4-Homozygotie

  • Im Therapieverlauf: regelmäßige MRT-Kontrollen des Neurocraniums

Donanemab

  • Anwendung: aller 4 Wochen Infusion über mindestens 30 Minuten

  • Mindestens 30-minütige Nachbeobachtung

  • Vor Erstgabe: Nachweis der Amyloid-Beta-Pathologie per Liquordiagnostik sowie Ausschluss einer ApoE-ε4-Homozygotie

  • Im Therapieverlauf: regelmäßige MRT-Kontrollen des Neurocraniums

  • Dauer der Therapie auf 18 Monate beschränkt

Neue GOP 11602 und GOP 02103

Für die Bestimmung des ApoE-Genotyps vor Gabe von Lecanemab bei gesicherter früher Alzheimer-Krankheit mit nachgewiesener Amyloid-Beta-Pathologie wird die neue GOP 11602 (422 Punkte / 53,76 Euro) in den EBM aufgenommen. Die Finanzierung erfolgt zunächst außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung (MGV).

Für die Infusionstherapie mit Donanemab wurde die GOP 02103 (147 Punkte / 18,73 Euro) neu in den EBM aufgenommen, welche die Infusion sowie die anschließende Beobachtung umfasst. Die GOP 02103 ist nur 20 Mal je Patient berechnungsfähig. Zudem muss die Therapie unter Aufsicht eines interdisziplinären Teams gemäß der jeweils aktuell gültigen Fachinformation erfolgen. 

Kennzeichnung bestehender GOP (Suffix A)

Die für Indikationsstellung und Therapie erforderlichen Leistungen waren – mit Ausnahme der GOP 11602 – bereits im EBM enthalten. Alle Leistungen bei der Anwendung im Zusammenhang mit Lecanemab oder Donanemab sind mit dem Kennbuchstaben A zu versehen, um die zunächst extrabudgetäre Vergütung sicherzustellen.

Die Untersuchungen zur Amyloid- und Tau-Protein-Bestimmung werden aus der „Ähnlichen Untersuchung“ nach GOP 32405 herausgelöst und in die spezifischen GOP 32406 bis 32409 überführt. Im Zusammenhang mit der Indikationsstellung von Lecanemab oder Donanemab sind die neuen GOP 32407A bis 32409A berechnungsfähig. Auch hier erfolgt die Finanzierung zunächst außerhalb der MGV.

Übersicht der abrechnungsfähigen Leistungen
 
GOPLeistungBewertungBesonderheiten
11602ApoE-Genotypisierung vor Gabe von Lecanemab oder Donanemab422 Pkt. / 53,76 €

neu, extrabudgetär

In der freien Begründung (Feldkennung 5009) ist das zur Behandlung geplante und/oder eingesetzte Arzneimittel anzugeben 

02101AInfusionstherapie (mind. 60 Min.)165 Pkt. / 21,02 €Kennzeichnung A, extrabudgetär
02103Infusionstherapie (mind. 30 Min.) und Beobachtung (mind. 30 Minuten)147 Pkt. / 18,73 € neu, extrabudgetär
01510ABeobachtung/Betreuung (mind. 2 Std.)443 Pkt. / 56,44 €Kennzeichnung A, extrabudgetär
02342ALumbalpunktion582 Pkt. / 74,15 €Kennzeichnung A, extrabudgetär
34410AMRT-Untersuchung des Neurocraniums1.053 Pkt. / 134,16 €Kennzeichnung A, extrabudgetär
32407ABestimmung β-Amyloid 1-42 (Liquor)18,86 €Kennzeichnung A, extrabudgetär
32408ABestimmung Gesamt-Tau (Liquor)18,86 €Kennzeichnung A, extrabudgetär
32409ABestimmung Phospho-Tau (Liquor)18,86 €Kennzeichnung A, extrabudgetär

 

Wer darf abrechnen?

Die Einleitung und Überwachung der Therapien mit Lecanemab und Donanemab dürfen ausschließlich Fachärztinnen und Fachärzte für Neurologie oder für Psychiatrie und Psychotherapie durchführen.

Der Bewertungsausschuss hat ergänzend klargestellt, dass auch die Veranlassung bzw. Abrechnung der Leistungen zur Indikationsstellung (ApoE-Genotypisierung, MRT-Untersuchung) nur folgenden Fachgruppen vorbehalten ist:

  • Fachärztinnen und Fachärzte für Neurologie

  • Fachärztinnen und Fachärzte für Nervenheilkunde

  • Fachärztinnen und Fachärzte für Neurologie und Psychiatrie

  • Fachärztinnen und Fachärzte für Psychiatrie und Psychotherapie

Voraussetzung ist zudem Erfahrung in der Behandlung der Alzheimer-Krankheit sowie die Möglichkeit zur zeitnahen Durchführung einer MRT-Diagnostik. 

 

– Fachbereich Leistungsabrechnung/rit –

Ihr Ansprechpartner

Fachbereich Leistungsabrechnung

Telefon: 0351 8290-70210
E-Mail: abrechnung@kvsachsen.de