Neue und angepasste GOP seit 1. April 2026 und 1. Juli 2026
Mit Wirkung zum 1. April 2026 hat der Bewertungsausschuss die Vergütung der ärztlichen Leistungen im Zusammenhang mit der Behandlung der Alzheimer-Krankheit mit dem Wirkstoff Lecanemab geregelt. Für Donanemab gelten die neuen Abrechnungsmodalitäten seit dem 1. Juli 2026.
Wirkstoffe
Lecanemab und Donanemab sind monoklonale Antikörper zur Behandlung von Erwachsenen mit klinisch diagnostizierter leichter kognitiver Störung oder leichter Demenz aufgrund der Alzheimer-Krankheit, bei denen eine Amyloid-Beta-Pathologie nachgewiesen wurde und die ApoE-ε4-Nichtträger oder heterozygote ApoE-ε4-Träger sind.
Lecanemab
Anwendung: 14-tägige intravenöse Infusion über 60 Minuten
Bei Erstgabe: 2,5-stündige Nachbetreuung erforderlich
Vor Erstgabe: Nachweis der Amyloid-Beta-Pathologie per Liquordiagnostik sowie Ausschluss einer ApoE-ε4-Homozygotie
Im Therapieverlauf: regelmäßige MRT-Kontrollen des Neurocraniums
Donanemab
Anwendung: aller 4 Wochen Infusion über mindestens 30 Minuten
Mindestens 30-minütige Nachbeobachtung
Vor Erstgabe: Nachweis der Amyloid-Beta-Pathologie per Liquordiagnostik sowie Ausschluss einer ApoE-ε4-Homozygotie
Im Therapieverlauf: regelmäßige MRT-Kontrollen des Neurocraniums
Dauer der Therapie auf 18 Monate beschränkt
Neue GOP 11602 und GOP 02103
Für die Bestimmung des ApoE-Genotyps vor Gabe von Lecanemab bei gesicherter früher Alzheimer-Krankheit mit nachgewiesener Amyloid-Beta-Pathologie wird die neue GOP 11602 (422 Punkte / 53,76 Euro) in den EBM aufgenommen. Die Finanzierung erfolgt zunächst außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung (MGV).
Für die Infusionstherapie mit Donanemab wurde die GOP 02103 (147 Punkte / 18,73 Euro) neu in den EBM aufgenommen, welche die Infusion sowie die anschließende Beobachtung umfasst. Die GOP 02103 ist nur 20 Mal je Patient berechnungsfähig. Zudem muss die Therapie unter Aufsicht eines interdisziplinären Teams gemäß der jeweils aktuell gültigen Fachinformation erfolgen.
Kennzeichnung bestehender GOP (Suffix A)
Die für Indikationsstellung und Therapie erforderlichen Leistungen waren – mit Ausnahme der GOP 11602 – bereits im EBM enthalten. Alle Leistungen bei der Anwendung im Zusammenhang mit Lecanemab oder Donanemab sind mit dem Kennbuchstaben A zu versehen, um die zunächst extrabudgetäre Vergütung sicherzustellen.
Die Untersuchungen zur Amyloid- und Tau-Protein-Bestimmung werden aus der „Ähnlichen Untersuchung“ nach GOP 32405 herausgelöst und in die spezifischen GOP 32406 bis 32409 überführt. Im Zusammenhang mit der Indikationsstellung von Lecanemab oder Donanemab sind die neuen GOP 32407A bis 32409A berechnungsfähig. Auch hier erfolgt die Finanzierung zunächst außerhalb der MGV.
Übersicht der abrechnungsfähigen Leistungen
| GOP | Leistung | Bewertung | Besonderheiten |
| 11602 | ApoE-Genotypisierung vor Gabe von Lecanemab oder Donanemab | 422 Pkt. / 53,76 € | neu, extrabudgetär In der freien Begründung (Feldkennung 5009) ist das zur Behandlung geplante und/oder eingesetzte Arzneimittel anzugeben |
| 02101A | Infusionstherapie (mind. 60 Min.) | 165 Pkt. / 21,02 € | Kennzeichnung A, extrabudgetär |
| 02103 | Infusionstherapie (mind. 30 Min.) und Beobachtung (mind. 30 Minuten) | 147 Pkt. / 18,73 € | neu, extrabudgetär |
| 01510A | Beobachtung/Betreuung (mind. 2 Std.) | 443 Pkt. / 56,44 € | Kennzeichnung A, extrabudgetär |
| 02342A | Lumbalpunktion | 582 Pkt. / 74,15 € | Kennzeichnung A, extrabudgetär |
| 34410A | MRT-Untersuchung des Neurocraniums | 1.053 Pkt. / 134,16 € | Kennzeichnung A, extrabudgetär |
| 32407A | Bestimmung β-Amyloid 1-42 (Liquor) | 18,86 € | Kennzeichnung A, extrabudgetär |
| 32408A | Bestimmung Gesamt-Tau (Liquor) | 18,86 € | Kennzeichnung A, extrabudgetär |
| 32409A | Bestimmung Phospho-Tau (Liquor) | 18,86 € | Kennzeichnung A, extrabudgetär |
Wer darf abrechnen?
Die Einleitung und Überwachung der Therapien mit Lecanemab und Donanemab dürfen ausschließlich Fachärztinnen und Fachärzte für Neurologie oder für Psychiatrie und Psychotherapie durchführen.
Der Bewertungsausschuss hat ergänzend klargestellt, dass auch die Veranlassung bzw. Abrechnung der Leistungen zur Indikationsstellung (ApoE-Genotypisierung, MRT-Untersuchung) nur folgenden Fachgruppen vorbehalten ist:
Fachärztinnen und Fachärzte für Neurologie
Fachärztinnen und Fachärzte für Nervenheilkunde
Fachärztinnen und Fachärzte für Neurologie und Psychiatrie
Fachärztinnen und Fachärzte für Psychiatrie und Psychotherapie
Voraussetzung ist zudem Erfahrung in der Behandlung der Alzheimer-Krankheit sowie die Möglichkeit zur zeitnahen Durchführung einer MRT-Diagnostik.
– Fachbereich Leistungsabrechnung/rit –
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