Der „Vertrag zur hausarztzentrierten Versorgung gem. § 73b SGB V“ wurde angepasst. Dabei wurden einige Anlagen ausgetauscht. Die bisherigen Formulare zur Teilnahmeerklärung der Versicherten dürfen nur noch bis zum 31.12.2025 verwendet werden.

Zum 1. Januar 2026 treten Neuerungen des bundesweiten HzV-Vertrag mit der Knappschaft in Kraft, welche Änderungen an einigen Anlagen nach sich ziehen. Zu beachten: Bereits am Vertrag teilnehmende Ärzte und Versicherte müssen sich nicht erneut einschreiben.

Die Teilnahmeerklärung für Versicherte (Anlage 2) wurde aktualisiert und neu gefasst. Sie enthält neben der Patienteninformation auch die Hinweise zum Datenschutz (bisher: Anlage 12). Das bisherige Formular darf ab dem 01.01.2026 nicht mehr verwendet werden. Das neue Formular wird nicht mehr in Papierformat zur Verfügung gestellt, sondern kann von den teilnehmenden Ärzten nunmehr als PDF-Dokument zum Selbstausdrucken von unserer Homepage heruntergeladen werden.

Weitere Änderungen:

  • Gestrichen werden die bisherigen Anlagen 3, 4, 5, 6, 7, 8 und 12.

  • Die bisherige Anlage 9 „Vergütung“ wird zu Anlage 3.

  • Die bisherige Anlage 10 „Medikationscheck“ wird zu Anlage 4.

  • Die bisherige Anlage 11 „Beratungsgespräch Pflegepersonen“ wird zu Anlage 5.

  • Die „Technische Anlage Datenaustausch Arztlisten“, Version 1.00, wird neue Anlage 6.

Die Änderungen wurden in einem Nachtrag geregelt. Eine aktuelle Lesefassung sowie die Anlagen des Vertrages stehen auf unserer Homepage zur Verfügung:

www.kvsachsen.de > Für Praxen > Verträge A - Z > Hausarztzentrierte Versorgung nach 73b SGB V Knappschaft ab 01.10.2008

Fachbereich Verträge/ep