Die KV Sachsen hat die Förderbedingungen des Landesausschusses erneut aktualisiert, um die ambulante Versorgung im Freistaat weiter zu stärken. Eine zentrale Neuerung betrifft die Haltepauschale, die nun nicht mehr nur für niedergelassene, sondern auch für angestellte Ärzte in bestimmten Regionen gilt.
Zudem wurde die Förderung im Programm „Hausarzt auf Probe“ um 400 Euro auf 8.300 Euro monatlich erhöht, um den Einstieg in die hausärztliche Tätigkeit attraktiver zu gestalten. Mit diesen Anpassungen will die KV Sachsen insbesondere junge Ärztinnen und
Ärzte motivieren, langfristig in der ambulanten Versorgung tätig zu bleiben.
Weitere Informationen unter www.kvsachsen.de > Für Praxen > Zulassung und Niederlassung > Fördermöglichkeiten