Physiotherapie

Im Internet-Beitrag vom 22. Dezember 2022 informierten wir, dass die Vergütungsverhandlungen nach § 125 SGB V mit dem GKV-Spitzenverband und den Verbänden der Heilmittelerbringer im Bereich Physiotherapie mittels Entscheidung der Schiedsstelle abgeschlossen sind.

Für November und Dezember 2022 gibt es nachträglich eine Erhöhung der Vergütung um 2,58 Prozent, welche mittels eines Vergütungsaufschlages gegenüber den bis Jahresende 2022 geltenden Preisen in Höhe von 11,05 Prozent für Behandlungen im Januar und Februar 2023 umgesetzt wird. Ab März gilt dann die reguläre Erhöhung um 8,47 Prozent. Zusammengefasst sehen Sie dies in der nachfolgenden Übersicht:

Preisstufe 1

01.01.2023 bis 28.02.2023

+ 11,05 %

(ggü. 2022)

Gültig für Behandlungen, die zwischen
dem 01.01.2023 und dem 28.02.2023
durchgeführt werden.

Preisstufe 2

ab 01.03.2023

+  8,47 %

(ggü. 2022)

Gültig für Behandlungen, die ab
dem 01.03.2023 durchgeführt werden.

Des Weiteren wurde eine neue Pauschale in Höhe von 1,50 € festgelegt, um die höheren und verpflichtenden Hygieneanforderungen bei Behandlungen in sozialen Einrichtungen auszugleichen. Diese Regelung ist bis Ende 2023 befristet.

Logopädie

Im Bereich der Logopädie erhöhen sich die Vergütungen zum 1. Januar 2023 und zum 1. Oktober 2023 um jeweils 3,5 %. Diese Erhöhungen beruhen auf der Entscheidung der Schiedsstelle vom März 2021.

Einbindung der Preise in die Verordnungssoftware

Die KBV informierte, dass die gültigen Preise im Laufe des Januars in den Verordnungssystemen angezeigt werden.

Anpassungen bei den Zuzahlungen für einzelne Heilmittelleistungen in Arztpraxen

Mit den neuen Preisen ergeben sich auch Anpassungen bei den Zuzahlungen für Heilmittel, die in Arztpraxen erbracht und abgerechnet werden.

Vergütungslisten

Die aktuellen Vergütungslisten aller Heilmittelbereiche einschließlich der Beträge für Zuzahlungen können Sie einsehen unter Für Praxen > Verordnungen >Heilmittel > Dokumente und Links

Änderung der Rahmenvorgaben nach § 84 SGB V für 2023

Die KBV und der GKV-Spitzenverband haben sich entschlossen, den in den Rahmenvorgaben noch fehlenden Anpassungsfaktors „Veränderung der Preise“ ohne die Vergütungsanpassung in der Ergotherapie festzulegen, da der dortige Schiedsspruch erst Ende Februar erwartet wird. Der Abschluss einer entsprechenden Änderungsvereinbarung zu den Rahmenvorgaben wird für Ende Januar erwartet.

Richtgrößen Heilmittel 2023

Sobald das Unterschriftsverfahren auf der Bundesebene abgeschlossen ist, wird die KV Sachsen die Verhandlung mit den Landesverbänden der sächsischen Krankenkassen und dem Verband der Ersatzkassen e. V. aufnehmen. Ziel ist es, die Richtgrößen schnellstmöglich rückwirkend zum 1. Januar 2023 zu erhöhen.

Für Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiter der Abteilung Verordnungs- und Prüfwesen Ihrer Geschäftsstelle gern zur Verfügung.

Verordnungs- und Prüfwesen/mau