Die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen (KV Sachsen) hat heute in einer Pressekonferenz eine Resolution zu den geplanten Regelungen des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes einer breiten Öffentlichkeit vorgestellt.
Unterstützt wird sie von einer Vielzahl an sächsischen ärztlichen und psychotherapeutischen Berufsverbänden sowie der Ostdeutschen Psychotherapeutenkammer. Der Vorstand der KV Sachsen, Dr. med. Stefan Windau und Dr. med. Manuela Sipli, warnte bei der Pressekonferenz vor den Folgen weiterer Einschnitte im ambulanten Bereich.
Der Appell richtet sich ganz konkret an die Verantwortung der Politik: Die bundesweit ambulant tätigen Ärzte und Psychotherapeuten bewältigen mit lediglich 16 Prozent der Gesamtausgaben im deutschen Gesundheitswesen rund 97 Prozent aller Fälle. Hier Sparmaßnahmen anzusetzen, gefährdet die Gesundheitsversorgung massiv und steht in klarem Widerspruch zu einer verantwortungsvollen Gesundheitspolitik.
Die Resolution benennt die konkreten Folgen, sollte das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz wie aktuell vorliegend umgesetzt werden:
Weniger Termine für Patienten
Verzögerte Diagnostik in den Praxen
Überfüllte Notaufnahmen
Flucht in den Ruhestand von Ärzten und Psychotherapeuten
Personalabbau in den Praxen
Therapieabbau in den psychotherapeutischen Praxen
Zementierung einer Zweiklassenmedizin
Nach Einschätzung der KV Sachsen und der sächsischen ärztlichen und psychotherapeutischen Berufsverbände sind die vorgesehenen Maßnahmen eine Gefahr für die ambulante Versorgung. Sie verschärfen den Fachkräftemangel und führen zu längeren Wartezeiten für Patienten. Weniger verfügbare Termine bedeuten, dass Krankheiten später behandelt werden, Präventionsmaßnahmen eingeschränkt sind und notwendige Behandlungen nicht zeitnah erfolgen können – was letztlich zu höheren Kosten führt.
Die KV Sachsen und die unterzeichnenden Verbände kritisieren insbesondere die geplante Begrenzung ambulanter Ausgaben sowie erneut zusätzliche Honorarkürzungen im psychotherapeutischen Bereich. Statt nachhaltiger Strukturreformen droht eine weitere Schwächung eines Systems, das bereits heute vielerorts unter erheblichem Druck steht.
Dr. med. Stefan Windau, Vorstandsvorsitzender der KV Sachsen: „Die niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten in Sachsen haben über Jahrzehnte unter schwierigen Bedingungen eine flächendeckende Versorgung aufrechterhalten – oft weit über das Vergütete hinaus. Diese Bereitschaft ist keine politisch beliebig abrufbare Ressource. Wer Ärzte und Psychotherapeuten erneut mit Honorarkürzungen bestraft, treibt sie früher aus der ambulanten Versorgung. Die Verantwortlichen in Berlin werden die Folgen dieses Gesetzes nicht unmittelbar spüren, die Patienten in Sachsen sehr wohl.“
Dr. Manuela Sipli, stellvertretende Vorstandsvorsitzende der KV Sachsen: „Die Politik verlagert Kosten, statt die strukturellen Probleme im Gesundheitswesen zu lösen. Leidtragende sind am Ende die Patienten, die immer schwerer Zugang zu notwendiger Behandlung erhalten. Was wir fordern, ist keine Blockade. Wir wollen einen echten Dialog – mit angemessener Frist, mit einer Folgenabschätzung, die diesen Namen verdient, und mit dem klaren Grundsatz: Strukturreformen vor Sparmaßnahmen, nicht umgekehrt! Und wir erwarten, dass der ambulante Sektor endlich die politische Anerkennung erhält, die seiner tatsächlichen Bedeutung entspricht. Denn er ist das Rückgrat der Patientenversorgung.“
Die gemeinsame Resolution der KV Sachsen mit den sächsischen ärztlichen und psychotherapeutischen Berufsverbänden und der Ostdeutschen Psychotherapeutenkammer finden Sie im Wortlaut in der Anlage.
Resolution zum Gesetzentwurf des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes
V.i.S.d.P.: Dr. med. Stefan Windau
Vorstandsvorsitzender
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