Änderungen in der Abrechnungsordnung

Die Vertreterversammlung der KV Sachsen hat am 27. November 2024 Änderungen in der Abrechnungsordnung beschlossen, welche die Sanktionen bei verspätet eingereichter Abrechnung betreffen und mit der Quartalsabrechnung I/2025 erstmals zur Anwendung kommen.

Damit Ihre Honorar- und Abschlagszahlungen auch weiterhin pünktlich erfolgen können, bitten wir um Übermittlung Ihrer Quartalsabrechnungen unmittelbar nach Beendigung eines Quartals.

Kam es bislang erst bei mehr als 14-tägiger Überschreitung der Abrechnungsfrist zu einer Sanktion, so greift der zusätzliche Abzug zur Verwaltungskostenumlage mit Einreichung der Quartalsabrechnung I/2025 bereits am ersten Tag der Überschreitung des letzten Abgabetermins, d. h. für das Quartal I/2025 ab 16. April 2025.

Abgabetermine:
Abrechnungsquartal I 30.03. - 15.04.
Abrechnungsquartal II 30.06. - 15.07.
Abrechnungsquartal III 30.09. - 15.10.
Abrechnungsquartal IV 30.12. - 15.01.

Die Abrechnung eines Quartals gilt als fristgemäß eingereicht, wenn die Abrechnungsdatei(en) für alle Leistungsorte, die elektronische Erklärung zur Abrechnung/ Sammelerklärung sowie alle weiteren rechnungsbegründenden Unterlagen und Dokumentationen vorliegen.

Wenn für das Abrechnungsquartal alle Leistungen erfasst sind (inklusive Leistungen aus dem Kassenärztlichen Bereitschaftsdienst), kann die Abrechnung online 15 Tage vor Quartalsbeginn eingereicht werden. Die Möglichkeit die Vorabprüfung der Quartalsabrechnung durchzuführen beginnt ca. 7 Tage vor Ende des Leistungsquartals, da diese Anwendung an verschiedene Bedingungen, u.a. an den termingerechten Abschluss des Vorquartals gebunden ist. Bitte berücksichtigen Sie dies bei Ihrer Urlaubsplanung.

Bei Neustart einer Praxis bzw. Änderung der Betriebsstätten Nummer im Abrechnungsquartal steht die Vorabprüfung und die Online-Einreichungsmöglichkeit erst ab dem ersten Werktag des Folgequartals zur Verfügung.

Kann der Abgabetermin aus nachweislich schwerwiegendem Grund nicht eingehalten werden, ist die KV Sachsen darüber schriftlich zu informieren. Die Entscheidung, ob ein zusätzlicher Abzug zur Verwaltungskostenumlage vorgenommen wird, erfolgt dann im Einzelfall.

Weitere Informationen zu Sanktionierungen finden Sie in der

Abrechnungsordnung der KV Sachsen mit Wirkung ab 1. Januar 2025 i. d. F. vom 27. November 2024

Ansprechpartner:

Fachbereich Leistungsabrechnung

0351 8290-6595

abrechnung@kvsachsen.de

Fachbereich Leistungsabrechnung/kre