KBV und der GKV-Spitzenverband haben das Formular 52 „Bericht für die Krankenkasse bei Fortbestehen der Arbeitsunfähigkeit“ überarbeitet.
Zum 1. April 2025 erfolgt die Einführung des angepassten Muster 52 „Bericht für die Krankenkasse bei Fortbestehen einer Arbeitsunfähigkeit“. Da es sich um eine Stichtagsregelung handelt, verlieren die jetzigen Vordrucke ab dem 2. Quartal 2025 ihre Gültigkeit. Achten Sie daher auf eine rechtzeitige Bestellung der Formulare bei der Vordruck Leitverlag GmbH.
Den Softwareherstellern wird das Muster 52 zur Einbindung in die Praxisverwaltungssysteme bereitgestellt, sodass die Vordrucke für den Blankoformulardruck zum Stichtag den Praxen zur Verfügung stehen.
Mit der Änderung des Formulars wird die Menge der zu erfragenden Daten reduziert. Die Informationen fokussieren sich dann auf:
Diagnosen, die als auslösende Ursache der Arbeitsunfähigkeit anzusehen sind,
Art und Umfang der Berufstätigkeit beziehungsweise den verfügbaren zeitlichen Umfang für eine mögliche Arbeitsvermittlung,
diagnostische, therapeutische und rehabilitative Maßnahmen bezogen auf die Erkrankung, die die Arbeitsunfähigkeit ausgelöst hat.
Hier finden Sie weitere Verordnungsgrundlagen zur Arbeitsunfähigkeit.
– Veranlasste Leistungen/mau–
Ihr Ansprechpartner:
Fachbereich Veranlasste Leistungen
0351 8290-6504
veranlasste-leistungen@kvsachsen.de