Seit dem 27. September 2024 haben alle Personen ab dem Alter von 75 Jahren (sowie ab dem Alter von 60 Jahren bei Vorliegen bestimmter Indikationen) einen Anspruch auf Kostenerstattung für eine einmalige Impfung gegen Respiratorische Synzytial-Viren.
Da für die Impfung in Sachsen aktuell noch keine Vergütung mit den Krankenkassen vereinbart wurde, muss der Impfstoff privat verordnet und die ärztliche Leistung privat liquidiert werden. Die Versicherten können sich mit der Rechnung an die jeweilige Krankenkasse wenden. Bitte rechnen Sie derzeit die Ziffern der Schutzimpfungs-Richtlinie für die RSV-Impfung nicht ab. Wir informieren Sie, sobald für Sachsen diesbezüglich vertragliche Regelungen vorliegen.
Aktuell haben folgende Patientengruppen einen Anspruch auf eine einmalige Impfung mit einem proteinbasierten RSV-Impfstoff, möglichst vor Beginn der RSV-Saison (November/Dezember bis März/April):
Standardimpfung für Personen ab dem Alter von 75 Jahren
Indikationsimpfung für:
► Personen ab dem Alter von 60 Jahren mit schweren Ausprägungen von Grunderkrankungen, wie z. B.
• chronische Erkrankungen der Atmungsorgane
• chronische Herz-, Kreislauf- und Nierenerkrankungen
• hämato-onkologische Erkrankungen
• Diabetes mellitus (mit Komplikationen)
• chronische neurologische oder neuromuskuläre Erkrankungen
• angeborene oder erworbene Immundefizienz
► Bewohnende von Einrichtungen der Pflege ab dem Alter von 60 Jahren.
Auf Basis der aktuellen Datenlage kann noch keine Aussage zur Notwendigkeit von Wiederholungsimpfungen getroffen werden.
Informationen
FB Arzneimittel/Impfstoffe/cj