Die KBV weist in einer aktuellen Veröffentlichung darauf hin, dass Ärzte und Psychotherapeuten, die bis Ende Juni noch einen neuen Praxis- und/oder Heilberufsausweis benötigen, mit dem Austausch nicht länger warten sollten.
Die Bereitstellung und Einbindung der neuen Ausweise in die Praxis-IT kann mitunter mehrere Wochen dauern.
Die KBV appelliert deshalb nochmals an die Betroffenen, der Aufforderung ihres Anbieters nachzukommen und umgehend eine Austausch- beziehungsweise Folgekarte zu beantragen. Wer bis kurz vor Ablauf der Frist mit der Bestellung wartet, dem könne es passieren, dass er am 1. Juli über keinen funktionierenden elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) oder Praxisausweis (SMC-B-Karte) verfügt. Das wäre fatal. Denn Ärzte benötigen den eHBA beispielsweise für die elektronische Signatur, ohne die sie kein elektronisches Rezept ausstellen können. Und ohne Praxisausweis ist der Zugang zur Telematikinfrastruktur und ihren Anwendungen nicht möglich.
Nachfolgend die zwei Konstellationen, welche einen zwingenden Austausch erfordern!
1. Austausch einzelner neuerer Ausweise der Anbieter D-Trust, SHC+Care und medisign
Ausgetauscht werden müssen teilweise Heilberufsausweise, die bereits das neue Verschlüsselungsverfahren ECC nutzen und bereits erneuert wurden.
Hierbei handelt es sich zum einen um Heilberufsausweise der Anbieter D-Trust und SHC+Care, die laut Hersteller eine Schwachstelle im Chip aufweisen. Sie sind am Schriftzug „Idemia“ auf der Rückseite der Karte erkennbar. Außerdem müssen Ausweise von medisign ausgetauscht werden, die seit 1. Januar 2026 ausgegeben wurden. Diese Karten sind zwar als „ECC-only“ deklariert, haben aber fälschlicherweise noch zusätzlich ein RSA-Zertifikat. Die drei Hersteller haben mitgeteilt, die betroffenen Kunden per E-Mail zu informieren. Zudem würden in diesen Fällen keine zusätzlichen Kosten für den Austausch anfallen.
2. Ausweise aufgrund der erfolgten Fristverschiebung/Übergangsregelung bis 30. Juni 2026
Aufgrund von Produktions- und Lieferproblemen der Kartenhersteller im vorigen Jahr konnte die KBV für Heilberufs- und Praxisausweise eine Fristverschiebung bis 30. Juni 2026 durchsetzen. Ursprünglich sollten alle Karten, die das ECC-Verfahren nicht unterstützen, bis Jahresende getauscht werden. Nun können die alten Ausweise noch genutzt werden, bevor sie spätestens am 1. Juli 2026 automatisch deaktiviert werden. Bitte achten Sie auch in diesen Fällen auf bereits erfolgte sowie aktuell erfolgende Informationen/Hinweise des jeweiligen Herstellers oder Ihres IT-Dienstleisters.
Was ist zu tun?
Wenn Sie bereits Ende 2025 geprüft haben ob Ihr Praxis- oder Ihr Heilberufsausweis das ECC-Verschlüsselungsverfahren unterstützt und Sie diese Bestätigung seitens Ihres Kartenanbieters oder des IT-Dienstleisters vorliegt, ist bereits der wichtigste Punkt erledigt.
Prüfen Sie, ob seit Anfang 2026 eine Nachricht Ihres Kartenanbieters eingegangen ist, die einen Austausch aufgrund einer der beiden zuvor genannten Konstellationen notwendig macht, bzw. auf ein erforderliches Handeln Ihrerseits hinweist.
Sollten Sie darüber hinaus unsicher sein, ob Ihr Praxis- und/oder Heilberufsausweis betroffen ist, kontaktieren Sie Ihren Kartenhersteller oder sprechen Sie Ihren IT-Dienstleister an.
– Fachbereich Digitalisierung/hoh –