Vertrag zwischen der AOK PLUS und der KV Sachsen zum 30. September 2025 beendet

Der Vertrag nach § 140a SGB V zur qualitätsgesicherten besonderen ärztlichen Versorgung von Versicherten mit Osteoporose im Freistaat Sachsen (OsteoporosePLUS Sachsen) zwischen der AOK PLUS und der KV Sachsen wird zum 30. September 2025 beendet.

Grund hierfür ist, dass sich die AOK PLUS und die KV Sachsen dazu verständigt haben, den bestehenden Vertrag OsteoporosePLUS Sachsen mit der Einführung eines kassenartenübergreifenden Vertrages des DMP Osteoporose abzulösen und mit Beginn von dessen Wirkbetrieb zu beenden.

Die Einschreibung der Ärzte in das DMP Osteoporose beginnt am 1. Juli 2025 und der Wirkbetrieb, also die Einschreibung der Patienten sowie die Abrechnung von Leistungen im DMP, ist ab 1. Oktober 2025 möglich.

Was bedeutet dies für die eingeschriebenen Ärzte des OsteoporosePLUS Vertrages?

Die Neueinschreibung von Versicherten in den Vertrag OsteoporosePLUS Sachsen ist nur noch bis zum 30. Juni 2025 möglich. Eine Abrechnung der Ziffer 98600 ist somit ab dem 01. Juli 2025 nicht mehr möglich.

Alle anderen Ziffern aus dem OsteoporosePLUS Vertrag können noch bis zum 30. September 2025 abgerechnet werden. Danach endet der Vertrag.

Ab dem 1. Juli 2025 können sich interessierte Ärzte in den DMP Vertrag Osteoporose einschreiben. Die erforderlichen Strukturvoraussetzungen und die Teilnahmeerklärung finden Sie unter

Für Praxen → Recht und Vertrag → Verträge A - Z → D (DMP Osteoporose).

Zum DMP Osteoporose gibt es ausführliche Informationen in einem separaten Artikel.

Ansprechpartner:

Fachbereich Verträge
0351 8290-9816
jens.hofmann@kvsachsen.de

Fachbereich Verträge/jh