Informationsmaterialien des BMG und BMI

Die Bundesministerien für Gesundheit (BMG) und des Innern (BMI) stellen Informationen zur Behandlung und Abrechnung militärischer Patienten aus der Ukraine zur Verfügung. Diese Regelung betrifft die Krankenbehandlung von über das MedEvac-Programm evakuierten ukrainischen Soldaten. 

Anspruchsberechtigte:

Evakuierte ukrainische Soldatinnen und Soldaten, die sich gegenüber den behandelnden Krankenhäusern, Arztpraxen, Rehabilitationseinrichtungen, Heilmittelerbringern, Apotheken und Hilfsmittelleistungserbringern als behandlungsberechtigt nach dem MedEvac-Programm ausweisen.

Abrechnung der Leistungen:

Die Rechnungsstellung für die erbrachten Leistungen (ohne Beteiligung der Soldaten) erfolgt in Anlehnung an die Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) direkt gegenüber dem Bundesverwaltungsamt (BVA). Bitte nutzen Sie hierfür folgende Anschrift:

Bundesverwaltungsamt
Dienstleistungszentrum
Beihilfe – Ukraine
Referat B II 1
Postfach 163
30001 Hannover

Verordnung von Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmitteln:

Im ambulanten Bereich gilt als Verordnungsmuster das Privatrezept. Die Verschreibung von Betäubungsmitteln erfolgt auf einem Betäubungsmittelrezept.

Für verordnete Arzneimittel gilt insbesondere § 22 BBhV. Dabei ist in Bezug auf Arzneimittel, für die sogenannte Festbeträge nach § 35 Absatz 3, 5 und 6 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch festgesetzt sind, zu beachten, dass diese grundsätzlich nur bis zur Höhe der Festbeträge erstattet werden. Mehrkosten zahlen die Soldatinnen und Soldaten.

Es ist möglich, dass die Patientin oder der Patient nach Entlassung aus dem Krankenhaus eine ambulante regelmäßige Wundversorgung benötigt. Auf Grundlage der ärztlichen Verordnung kann ein Pflegedienst beauftragt werden, der die Wundversorgung übernimmt.

Für verordnete Heilmittel sind die Anlagen 9 und 10 der BBhV maßgeblich.

Beim Umfang der Versorgung mit Hilfsmitteln orientiert sich das BVA an den Vorgaben des Hilfsmittelverzeichnises.

Die Kosten für Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmittel rechnen die Leistungserbringer direkt mit dem BVA ab. Eine Zuzahlungspflicht der Patientin oder des Patienten besteht nicht. Für die Vergütung der Leistungen gelten die Grundsätze der BBhV.

Dokumente: 

Ausführliche Informationen erhalten Sie im nachfolgenden Dokument. Darüber hinaus stehen auch Patienteninformationen in deutscher sowie ukrainischer Sprache zur Verfügung. 

Informationen für Leistungserbringer: Versorgung militärischer Patientinnen und Patienten aus der Ukraine (MedEvac)

Informationen für militärische Patientinnen und Patienten aus der Ukraine (MedEvac) [Deutsch]

Informationen für militärische Patientinnen und Patienten aus der Ukraine (MedEvac) [Ukrainisch]

 

– Nach Informationen des BMG und BMI –