Neues Formular löst Übergangsbescheinigung zum Stichtag 1.1.2026 ab
Frauen, die ab der 13. Schwangerschaftswoche eine Fehlgeburt erleiden, haben seit Juni 2025 Anspruch auf Mutterschutz. Das neue Formular löst die Übergangsbescheinigung zum Stichtag 1.1.2026 ab.
Die ärztliche Bescheinigung einer Fehlgeburt erfolgt ab dem 1. Januar 2026 auf dem geänderten Formular 9, das bisher bereits für die Bescheinigung einer Frühgeburt oder Behinderung des Kindes verwendet wird. Die neue Formularversion trägt den Titel „Bescheinigung einer Fehlgeburt, Frühgeburt oder Behinderung des Kindes“.
Erläuterungen zu den Formularanpassungen:
Fehlgeburt integriert
In den oberen Teil des Formulars 9 wurde die Bescheinigung einer Fehlgeburt integriert.
Hier ist das Datum der Fehlgeburt anzugeben sowie die Schwangerschaftswoche, in der sich die Frau mindestens befand.
Angaben zur Frühgeburt angepasst
Bei den Angaben zur Frühgeburt ist Buchstabe c) entfallen. Nach der jüngsten Anpassung des Mutterschutzgesetzes gilt für eine Frau nach einer Totgeburt grundsätzlich eine Schutzfrist von acht Wochen.
Die Notwendigkeit der ärztlichen Bescheinigung einer Totgeburt zur Beanspruchung der verlängerten Schutzfrist nach der Entbindung beziehungsweise für die Gewährung des verlängerten Mutterschaftsgeldes entfällt somit.
Angaben seitens der Versicherten
Auf der Rückseite des Formulars 9 wurden die für den Antrag auf Auszahlung des Mutterschaftsgeldes beziehungsweise die Verlängerung der Schutzfrist aufgrund der Behinderung des Kindes notwendigen Angaben angepasst. Diese Angaben sind von der Versicherten zu tätigen.
Vordruckerläuterungen
Die Vordruckerläuterungen zum Formular 9 wurden redaktionell angepasst und um die Angaben zur Fehlgeburt ergänzt. Zudem wurden die Erläuterungen zur Totgeburt gestrichen.
Update für die Praxissoftware
Das angepasste Formular 9 muss durch die Softwareanbieter in den Praxisverwaltungssystemen (PVS) hinterlegt werden, falls das System die Bedruckung des Formulars 9 unterstützt.
Mit dem nächsten ITA-Quartalsupdate werden die PVS-Anbieter nochmals darüber informiert, sodass die Software für die konventionelle sowie die Blankoformularbedruckung rechtzeitig bis zum Inkrafttreten des geänderten Formulars am 1. Januar 2026 anzupassen ist.
Stichtagsregelung
Für die neue Version des Formulars 9 gilt eine Stichtagsregelung: Bisher verwendete Formulare dürfen ab dem 1. Januar 2026 nicht aufgebraucht werden. Praxen sollten also rechtzeitig neue Formulare bestellen. Die Übergangsbescheinigung zur Bescheinigung einer Fehlgeburt ist nur noch bis zum 31. Dezember 2025 zu verwenden.
Die Vordruckvereinbarung, die Erläuterungen zur Vordruckvereinbarung sowie eine aktuelle Mustersammlung finden Sie auf der Internetseite der KBV (Anlage 2 – Vereinbarung über Vordrucke für die vertragsärztliche Versorgung):
https://www.kbv.de/infothek/rechtsquellen/bundesmantelvertrag
Fachbereich Verträge/ep
