Im Jahr 2026 wird es wieder Brückentage geben, die bei der Bereitschaftsdienstplanung berücksichtigt werden.

Sie werden ganztägig durch den organisierten ärztlichen Bereitschaftsdienst abgesichert. Als Brückentage gelten zwischen gesetzlich geregelten Feiertagen und dem Wochenende gelegene Einzeltage. Diese Regelung gilt auch für den 24.12. und 31.12. eines Jahres.

Folgende Tage gelten im Jahr 2026 als Brückentage:

  • Freitag, den 02.01.2026

  • Freitag, den 15.05.2026

Die Tage vom 28.12.2026 bis 30.12.2026 sind keine Brückentage nach Bereitschaftsdienstordnung.

Wir bitten um Beachtung des folgenden Hinweises. Bei Praxisschließung an den o. g. Brückentagen ist zwingend die Organisation einer ambulanten Praxisvertretung notwendig. Ein Verweis auf die Bereitschaftspraxen oder die bundeseinheitliche Rufnummer 116117 ist nicht ausreichend.

Aufgrund von Nachfragen und Hinweisen unserer Mitglieder wollen wir auch darüber informieren, dass der Auftrag der Bereitschaftspraxen der Betreuung von akut ambulant behandlungsbedürftigen Patienten vorbehalten ist. Insbesondere Nachkontrollen von Patienten und die ausschließliche Verordnung von Medikamenten stellen keine Indikation für die Vorstellung in einer Bereitschaftspraxis dar.

Weitere Informationen

www.kvsachsen.de > Für Praxen > Bereitschaftsdienst

Fachbereich Bereitschaftsdienst/cpf