Die Nutzung des eRezepts wird auf die Verordnung von Digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) ausgeweitet

Zum 1. Januar 2024 ist das elektronische Rezept (eRezept) in Deutschland verpflichtend eingeführt worden. Seitdem müssen verschreibungspflichtige Medikamente zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung als eRezept ausgestellt werden. Für diese Verordnung ist das eRezept innerhalb des Jahres 2024 zum Standard geworden und hat sich somit weitestgehend in der vertragsärztlichen Versorgung etabliert.

Ab dem Jahr 2025 wird nun die Nutzung des eRezepts auf die Verordnung von Digitalen Gesundheitsanwendung* (DiGA) ausgeweitet. Zunächst soll ab dem 1. April 2025 durch die gematik GmbH eine Testphase in den  Modellregionen Hamburg und Franken vorbereitet und begleitet werden. Mit Abschluss der Testphase soll es allen Ärzten und dann auch den Psychologischen Psychotherapeuten verpflichtend möglich sein, die Verordnung von DiGA in elektronischer Form für Ihre Patienten anzubieten.

*Digitale Gesundheitsanwendungen sind medizinische Apps oder Programme, die Patienten beispielsweise bei der Behandlung chronischer Erkrankungen, psychischer Belastungen oder bei der Gesundheitsvorsorge unterstützen können. Diese Anwendungen können von den Krankenkassen erstattet werden, sofern sie von einem Arzt oder Psychologischen Psychotherapeuten verordnet sind.

Neu für Psychologische Psychotherapeuten

Psychologisch psychotherapeutischen Praxen wird es im Verlauf des Jahres 2025 erstmalig möglich sein, Verordnungen von DiGA´s in elektronischer Form durchzuführen. Sobald die konkreten Zeiträume der Testphase und dem darauffolgenden Rollout feststehen, werden wir zeitnah darüber informieren. Ab dem Zeitpunkt des Rollouts müssen auch Psychologische Psychotherapeuten sicherstellen, dass die notwendige technische Infrastruktur betriebsbereit vorhanden ist.

Die verpflichtende elektronische Verordnung von DiGA´s können sowohl für Leistungserbringer als  auch Patienten Vorteile bieten:

  • Rezepte müssen nicht mehr geduckt und physisch abgeholt werden, sondern sind jederzeit digital verfügbar, insbesondere bei telemedizinischen Behandlungen (wie zum Beispiel Videosprechstunden) entstehen keine Medienbrüche mehr

  • durch die Einbindung von DiGA können innovative digitale Behandlungsansätze künftig einfacher und flächendeckend genutzt werden

Mit der verpflichtenden Verschreibung von DiGA´s nimmt die Digitalisierung des deutschen Gesundheitssystems weiter Fahrt auf und der Ausbau des eRezepts markiert somit einen weiteren wichtigen Schritt in Richtung eines modernen und zukunftsfähigen Gesundheitswesens.

Ansprechpartner

Bei technischen Fragen zu diesem und anderen Themen der Telematikinfrastruktur steht Ihnen die IT-Beratung der KV Sachsen zur Verfügung.

0351 8290-6789

beratung-digitalisierung@kvsachsen.de

Für Fragen zur Verordnung von digitalen Gesundheitsanwendungen steht Ihnen der Fachbereich Veranlasste Leistungen zur Verfügung.

0351 8290-6504

veranlasste-leistungen@kvsachsen.de

– Fachbereich Digitalisierung/bit –