Die 3 Modellregionen starten wie geplant zum 15.01.2025 in die Testphase der elektronischen Patientenakte (ePA). Verläuft diese Phase positiv, soll die „ePA für alle“ bundesweit ausgerollt werden. Gleichzeitig soll die Zeit genutzt werden, um aufgekommene Sicherheitsbedenken auszuräumen.
Wer die ePA nutzen kann
Anders als ursprünglich geplant erhalten ab 15.01.2025 vorerst nur teilnehmende Praxen, Krankenhäuser und Apotheken in den 3 Modellregionen durch die Anbieter von Praxisverwaltungssystemen (PVS) und die gematik Zugriff auf das ePA Modul im PVS, um die ePA in den Behandlungsalltag einbinden zu können.
Ziel ist eine Erprobung der „ePA für alle“ einschließlich der ePA-Module der PVS Anbieter im Praxisalltag. Verläuft diese Phase positiv und konnten alle Sicherheitsbedenken ausgeräumt werden, soll die „ePA für alle“ bundesweit ausgerollt werden.
Der ursprüngliche Zeitplan des BMG zur Einführung der „ePA für alle“ sah vor, dass PVS-Hersteller zum 15. Januar 2025 verpflichtet sind, den Praxen technische Lösungen zur Verfügung zu stellen, damit diese die elektronische Patientenakte im Praxisbetrieb nutzen können. Der nun angepasste Zeitplan sieht eine Verpflichtung frühestens einen Monat später vor.
Die Krankenkassen beginnen wie geplant ab dem 15.01.2025 ePA-Akten der Versicherten anzulegen. Nach aktuellen Informationen ist davon auszugehen, dass dabei priorisiert die ePA-Akten von Versicherten in den Modellregionen angelegt und ePA-Akten von bisherigen Nutzern umgestellt werden.
Müssen Leistungserbringer in Sachsen die ePA befüllen?
Bis zum Abschluss der Erprobung in den Modellregionen und bis zur Freigabe des bundesweiten Rollouts der ePA müssen Ärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser und Apotheken die ePA in Sachsen nicht nutzen. Patienten in Sachsen haben in dieser Zeit noch keinen Anspruch auf eine Befüllung der „ePA für alle“ im Behandlungskontext.
Um Ihre Patienten über die Erprobungsphase zu informieren, stellen wir Ihnen einen Aushang für die Praxisräume unter folgendem Link zum Download bereit: Praxisaushang zur Erprobung
Darüber hinaus hat das BMG die Kürzung der TI-Pauschalen gegen Praxen die zwar das aktuelle ePA-Modul aber noch nicht die „ePA für alle“ im Einsatz haben ausgesetzt. Solang der bundesweite Rollout nicht erfolgt ist, müssen Ärzte und Psychotherapeuten keine finanziellen Nachteile befürchten, wenn sie das ePA-Modul in der Version 3.0 nicht installiert haben.
Was wird bezüglich aufgekommener Sicherheitsbedenken in der ePA unternommen
Die gematik steht im intensiven Austausch mit den zuständigen Sicherheitsbehörden wie dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), hat bereits technische Lösungen zum Unterbinden der Angriffsszenarien konzipiert und ist mit deren Umsetzung gestartet. Diese technischen Lösungen sollen vor dem bundesweiten Rollout der ePA umgesetzt und abgeschlossen sein.
Die zusätzlichen Sicherungsmaßnahmen sind bereits in Erarbeitung und haben folgenden Fokus:
Verhinderung, dass Ausweise der Telematikinfrastruktur missbräuchlich verwendet werden können.
Schließung der Sicherheitslücke durch eine zusätzliche Verschlüsselung der Krankenversichertennummer.
Sensibilisierung der Nutzerinnen und Nutzer der Telematikinfrastruktur im Umgang und Schutz der technischen Infrastruktur, Ausweisen und Karten.
Ausweitung der Sicherheitsmaßnahmen wie Monitoring und Anomalie-Erkennung.
Weiterführende Informationen
Informationen der KV Sachsen zur „ePA für alle“
Fachbereich Digitalisierung/hoh