Versand von eArztbriefen auch weiterhin per KIM
Viele Praxen in Sachsen erproben derzeit die elektronische Patientenakte (ePA) im Praxisbetrieb. In den Rückmeldungen an die KV Sachsen taucht zuletzt immer wieder die Frage auf, ob man überhaupt noch eArztbriefe verschicken muss, da diese ja in der ePA des Patienten für jeden Kollegen sichtbar hinterlegt werden können.
Die elektronische Patientenakte als Informationsquelle
Durch die verpflichtende Befüllung der ePA im Behandlungskontext werden Sie und Ihre Kollegen in den kommenden Monaten immer mehr Dokumente in den ePA-Akten ihrer Patienten vorfinden, die von anderen mitbehandelnden Ärzten stammen und bei denen Sie aus dem Anamnesegespräch heraus entscheiden können, ob Sie bestimmte Dokumente lesen oder gar in Ihr Praxisverwaltungssystem herunterladen. Dabei kann es sich um Laborbefunde, eArztbriefe, Befundberichte oder vom Patienten eingestellte Dokumente handeln, die für die weitere Behandlung einen Mehrwert darstellen.
Der Versicherte als Inhaber und Verwalter der ePA
Versicherte werden jedoch zu jeder Zeit als Inhaber der ePA die Kontrolle über die Sichtbarkeit und Verfügbarkeit der Dokumente innehaben. Sie entscheiden über die ePA-App wer diese einsehen kann. Versicherte können Dokumente löschen oder Dokumente verbergen. Wenn Patienten bereits im Behandlungskontext der ePA Befüllung widersprechen, werden bestimmte Dokumente erst gar nicht eingestellt. Bei Widerspruch gegen die ePA als Ganzes, wird Ihnen diese im Behandlungskontext auch nicht als Option angezeigt.
Vor diesem Hintergrund kann die ePA daher keinen Ersatz für die Kommunikation unter den Leistungserbringern darstellen.
Versand von eArztbriefen per KIM
Der Versand von eArztbriefen per KIM-Mail wird somit auch weiterhin nicht zu ersetzen sein und gibt dem Empfänger wertvolle Informationen zur Behandlung des Patienten.
Die Informationen in einem eArztbrief werden sicher, standardisiert und strukturiert übertragen. Das hat den Vorteil, dass die empfangenen Daten von den Softwaresystemen Ihrer Kollegen effizient weiterverarbeitet werden können. Mit dem eArztbrief können außerdem auch BMP-Dateien (Bundeseinheitlicher Medikationsplan) und LDT-Dateien (Laborbefunde) übertragen werden.
Die KIM-Adresse des Empfängers ermitteln
Auf die Frage wie Sie am besten die KIM-Adresse des Empfängers ermitteln können, gibt es mehrere Antworten:
Sie nutzen die Suchfunktion im Praxisverwaltungssystem um über die Daten des Empfängers die KIM-Adresse zu ermitteln. In einigen Praxisverwaltungssystemen ist die zudem Suche über die BSNR des Empfängers sehr hilfreich.
Die Kollegensuche der Kassenärztlichen Bundesvereinigung ermöglicht es Ihnen niedergelassene Kollegen über die Suche nach Name, Anschrift oder über die BSNR bzw. LANR zu finden. Wenn zu einer Betriebsstätte eine praxisbezogene KIM-Adresse hinterlegt ist, können Sie diese hier abrufen. Arztbezogene KIM-Adresse werden aktuell leider nicht angezeigt. Sie finden die Kollegensuche in der Telematikinfrastruktur unter folgendem Link: https://kollegensuche.kv-safenet.de/
Lassen Sie sich die KIM-Adresse direkt von Ihren Kollegen geben und speichern Sie diese in Ihren Kontakten ab.