Zum 1. September 2026 hat sich die Geschäftsstelle der Sächsischen Zulassungsausschüsse neu aufgestellt. Seitdem arbeiten die Kolleginnen und Kollegen standortübergreifend – die Zuordnung der Vorgänge erfolgt einheitlich für ganz Sachsen nach dem Praxisnamen beziehungsweise der Trägerstruktur des MVZ. Verfahren, Fristen und Rechtsgrundlagen ändern sich nicht.
Auch die Standorte Chemnitz, Dresden und Leipzig sowie die Zulassungsausschüsse selbst sind von der Umstellung nicht betroffen.
Ziel ist eine verlässlichere Bearbeitung Ihrer Anträge und ein dauerhafter fester Ansprechpartner für Ihre Praxis bzw. Ihr MVZ. Sie müssen selbst nichts tun. Laufende Vorgänge werden vom bisherigen Bearbeiter zu Ende geführt. Es kann vorkommen, dass Ihr bisheriger Ansprechpartner wechselt – das ist Folge der neuen Zuordnung.
– Fachbereich Zulassung –