Besonderheiten im Bereitschaftsdienst bei Dienstzeitverlängerung
In seltenen Fällen kann es dazu kommen, dass der Bereitschaftsdienst länger geht, weil zum Beispiel noch ein Hausbesuch durchzuführen ist.
Dienstzeitenverlängerungen werden bei der Vergütung anteilig berücksichtigt, wenn diese der KV Sachsen gemeldet werden und sich über 15 Minuten erstrecken.
Hierbei sind folgende Besonderheiten zu beachten:
Verlängert sich die Dienstzeit über 7:00 Uhr hinaus, wirkt sich das auf die anzusetzenden Abrechnungsziffern aus. Die Abrechnungsziffern im Bereitschaftsdienst (uhrzeitabhängig die 01210 und 01212) und auch die entsprechende Wegezone müssen in eine für den Tag zutreffende geändert werden.
Damit die verlängerte Dienstzeit vergütet wird, melden Sie das reale Ende der Dienstzeit dem Fachbereich Bereitschaftsdienst (bereitschaftsdienst@kvsachsen.de), damit die Dienstzeit im Dienstplanungsprogramm angepasst werden kann.
Dies ist besonders bei Dienstzeitenverlängerungen im Fahrdienst wichtig, da die in der ELS4-App auf dem Fahrzeughandy zur Einsatzvermittlung gebuchten Zeiten aus Datenschutzgründen nicht mit den Fachbereichen Bereitschaftsdienst und Abrechnung abgeglichen werden.
Bei Diensten in den Bereitschaftspraxen, meldet das Praxispersonal der KV Sachsen Dienstzeitenverlängerungen an den Fachbereich Bereitschaftsdienst.
Kontaktdaten:
Ansprechpartner:
Fachbereich Bereitschaftsdienst
bereitschaftsdienst@kvsachsen.de
Fachbereich Bereitschaftsdienst/vö/ben