Zum 1. Juli 2025 ist das DMP Osteoporose in Kraft getreten. Seit 1. Oktober 2025 laufen die Einschreibung der Patienten.

Dennoch konnten einige Arztgruppen, welche vorher bei der Sicherstellung der Versorgung einen maßgeblichen Anteil hatten, nicht am DMP teilnehmen, da diese in der DMP-Anforderungen-Richtlinie (DMP-A-RL) bis dato nicht vorgesehen waren.

Um die flächendeckende Versorgung weiterhin zu garantieren, hat die KV Sachsen gemeinsam mit den LVSK den 1. Nachtrag entwickelt und dem Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) zur Prüfung vorgelegt. Das BAS hat sich positiv zurückgemeldet, so dass seit 1. Oktober 2025 folgende regionale Ausnahmeregelungen für Sachsen gelten.

Im Rahmen des DMP Osteoporose wird eine ordentliche Mitgliedschaft im Bund der Osteologen Sachsen e. V. (BOS) als gleichwertiger Nachweis zur Qualifikation "Osteologe DVO" unter den folgenden Voraussetzungen als vertretbar angesehen:

  1. Die Ausnahmeregelung gilt ausschließlich für Ärzte, die bereits vor dem 1. Oktober 2025 im Rahmen beste-hender selektivvertraglicher Regelungen in Sachsen tätig waren und eine ordentliche BOS-Mitgliedschaft nachweisen.

  2. Diese Anerkennung erfolgt unter Bestandsschutz für den genannten Personenkreis und dient der Sicherstel-lung einer ununterbrochenen Versorgungskontinuität.

  3. Für alle ab dem 1. Oktober 2025 neu in das DMP Osteoporose eintretenden Ärzte gilt die Regelung nicht. Hier ist der Nachweis der Qualifikation "Osteologe DVO" zwingend erforderlich.

Die Regelung gilt für Fachärzte folgender Facharztgruppen:

  • Facharzt für Innere Medizin (fachärztlich tätig)

  • Facharzt für Innere Medizin und Endokrinologie und Diabetologie

  • Facharzt für Innere Medizin und Rheumatologie

  • Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe

Ausgeschlossen sind Fachärzte ohne nachgewiesene Qualifikation „Osteologe DVO“ deren Mitgliedschaft beim BOS ab dem 1. Oktober 2025 beginnt.

Des Weiteren ist, abweichend von den Regelungen der bisherigen DMP, für die Durchführung der Patientenschulung das nichtärztliche Personal nicht zwingend erforderlich. Das bedeutet, der teilnehmende Arzt kann, bei entsprechender Genehmigung, die Schulung allein durchführen.

Der 1. Nachtrag tritt rückwirkend zum 1. Oktober 2025 in Kraft.

Den 1. Nachtrag finden Sie gemeinsam mit dem Hauptvertrag und den Anlagen auf der Homepage der KV Sachsen unter

www.kvsachsen.de > Für Praxen > Recht und Vertrag > Verträge A - Z > D > DMP Osteoporose

Fachbereich Verträge/jh