Patientinnen und Patienten, bei denen eine medikamentös behandlungsbedürftige Osteoporose diagnostiziert wurde, können sich zukünftig auch in Sachsen in einem strukturierten Behandlungsprogramm leitliniengerecht versorgen lassen. Frauen können sich ab dem vollendeten 50. Lebensjahr und Männer ab dem vollendeten 60. Lebensjahr in das DMP Osteoporose einschreiben lassen. Die gesetzlichen Krankenkassen und die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen haben jetzt die Details zur Ausgestaltung vereinbart.

Disease-Management-Programme sollen eine sektorenübergreifende, systematische Versorgung für chronisch kranke Menschen ermöglichen. Das DMP Osteoporose zielt darauf, das Fortschreiten der Erkrankung zu verhindern, Stürze und damit einhergehende Frakturen zu vermeiden, die Beweglichkeit zu erhalten und zu verbessern sowie Schmerzen zu reduzieren. Damit sollen den Betroffenen eine selbstbestimmte Lebensführung und eine bessere Lebensqualität ermöglicht werden. Die Teilnehmenden werden im Rahmen des Programms besonders darin geschult, wie sie neben der medikamentösen Therapie zum Erhalt ihrer Mobilität und Lebensqualität beitragen können.

An der Versorgung im DMP Osteoporose sind in Sachsen Ärztinnen und Ärzte der Allgemeinmedizin und Orthopädie beteiligt, die sich ab dem 1. Juli 2025 in das Programm einschreiben können. Versorgungsstart für Patientinnen und Patienten ist der 1. Oktober 2025 (frühestmögliches Einschreibedatum für Patienten und Patientinnen).

Im Rahmen des Vertrages werden nachfolgend aufgeführte Leistungen vergütet. Hervorzuheben ist hier die deutschlandweit einmalige Osteologische Akutbehandlung. Diese beinhaltet bei Patientinnen und Patienten mit imminentem Frakturrisiko ein erweitertes Monitoring sowie die Abstimmung einer spezifischen Therapie.

Koordinierender Vertragsarzt nach § 3 (1. Versorgungsebene - nach § 73 Abs. 1a SGB V für die hausärztliche Versorgung zugelassene Ärzte)

Leistung Abrechnungs-
nummer
Vergütung
Information, Beratung und Einschreibung des Versicherten, Erstellung der Erstdokumentation sowie Versand der entsprechenden Unterlagen durch den Vertragsarzt nach § 3 sowie ggf. Eintragungen in den Patientenpass 99370A 25,00 €
Kontinuierliche Betreuung und Koordination des Versicherten einschließlich Erstellung und Versand der Folgedokumentation durch den Vertragsarzt nach § 3 sowie ggf. Eintragungen in den Patientenpass 99370B 15,00 €
Sturzanamnese zur Risikoermittlung durch den koordinierenden Vertragsarzt 99370C 7,00 €

Qualifizierter Facharzt nach § 5 (2. Versorgungsebene - Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie/Facharzt für Orthopädie)

Leistung Abrechnungs-
nummer
Vergütung
Mitbehandlungspauschale bei überwiesenen Patienten 99370M 15,00 €
Osteologische Akutbehandlung bei selbstkoordinierten Patienten 99370H 15,00 €
Osteologische Akutbehandlung bei überwiesenen Patienten 99370I 25,00 €

Patientenschulung (abrechenbar für schulungsberechtigte Ärzte gemäß Anlage 7)

Leistung Abrechnungs-
nummer für Schulung
Abrechnungs-
nummer für Nachschulung
Vergütung pro UE und Patient
Patientenschulung Osteoporose je UE und Versicherten (1 UE = 60 Minuten) 99375O 99376O 22,50 €
Schulungsmaterial zu Nr. 99375O je Versicherten 99375S   12,90 €

Bitte beachten Sie, dass die oben aufgeführten Leistungen erst ab dem Versorgungsstart für Patientinnen und Patienten, dem 1. Oktober 2025, abrechenbar sind.

Im Zuge des Vertragsabschlusses DMP Osteoporose erfolgte die Erweiterung des Vertrages zur Koordination und Vergütung strukturierter Behandlungsprogramme (DMP) bei der Behandlung multimorbider Versicherter im Rahmen mehrerer strukturierter Behandlungsprogramme um dieses neue DMP. Die bestehenden Vergütungen bleiben unverändert.

Detaillierte Informationen (Vertrag und Anlagen) finden Sie auf der Homepage der KV Sachsen unter

Für Praxen > Recht und Vertrag > Verträge A - Z > D (DMP Osteoporose)

Der zugehörige Antrag auf Genehmigung zur Durchführung und Abrechnung von Leistungen des DMP Osteoporose wird Ihnen ebenso auf der Homepage der KV Sachsen unter Für Praxen > Qualität > Genehmigungspflichtige Leistungen > D (DMP Osteoporose) zeitnah zur Verfügung gestellt.

Die Krankenkassen informieren ihre Versicherten schriftlich über die „Teilnahme- und Einwilligungserklärung Versicherte“ inkl. „Datenschutzinformation“ und das „Patientenmerkblatt“ umfassend über das DMP und seine Teilnahmevoraussetzungen. Die Formulare können, wie gewohnt, über den Vordruck Leitverlag Freiberg bestellt werden.

Ansprechpartner:

Fachbereich Verträge
0351 8290-9816
jens.hofmann@kvsachsen.de

Fachbereich Verträge/jh