Die elektronische Verordnung von digitalen Gesundheitsanwendugnen (DiGA) kommt. Was Praxen wissen sollten.
Die verpflichtende elektronische Verordnung digitaler Gesundheitsanwendungen (DiGA) für Vertragsärzte und Psychotherapeuten startet frühestens im Januar 2026. Darauf haben sich jetzt die Partner des Bundesmantelvertrags-Ärzte (BMV-Ä) verständigt, nachdem der ursprünglich für Ende 2024 geplante Start vom Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) verschoben wurde.
Vor einem bundesweiten Rollout wird das Verfahren zunächst in der TI-Modellregion Hamburg erprobt und anschließend ausgewertet. Die Verpflichtung zur elektronischen Verordnung beginnt dann zwei Quartale nach Start des Rollouts. Ab diesem Moment ist der neue digitale Vordruck e16D gemäß § 33a SGB V verbindlich zu nutzen.
Analog zum eRezept wird es eine Ausnahmeregelung bei technischen Problemen (z. B. bei Ausfällen der Telematikinfrastruktur), bei Haus- und Heimbesuchen oder wenn Versicherungsdaten fehlen, geben. In solchen Fällen ist die Nutzung des konventionellen Formular „Muster 16“ weiterhin möglich.
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