Wiederkehrende Warnungen der Krankenkassen und Apotheken vor Papierrezept-Fälschungen, um finanzielle Schäden für das Gesundheitssystem zu vermeiden, gehören mittlerweile zum Alltag. Dabei kann das eRezept die Lösung sein!

Das eRezept ist seit dem 1. Januar 2024 in Deutschland Standard bei der Verordnung von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln für gesetzlich Versicherte und hat das Papierrezept (Muster 16) im Alltag der Gesundheitsversorgung abgelöst. Mit über 500 Millionen eingelösten eRezepten bis Ende 2024 sowie der Einlösung des milliardsten eRezepts am 17. Oktober 2025 ist dieses flächendeckend in der Versorgung etabliert.

Das eRezept gilt derzeit als ein wirksames Mittel gegen Rezeptfälschungen, da es – digital signiert – verschlüsselt auf zentralen Servern gespeichert wird. Nur Patienten, die sich mittels Stecken der eGK (elektronischer Gesundheitskarte) während des Praxisbesuchs ausgewiesen haben, wird das eRezept durch den jeweiligen Leistungserbringer elektronisch zugewiesen. Das Einlösen in Apotheken kann wiederum nur nach Freigabe durch den Patienten mittels der eGK oder der eRezept-App erfolgen. Nur die Apotheken haben dadurch Zugriff auf die Verordnungsinformationen, was einen Missbrauch im Vergleich zum Papierrezept effektiv unterbindet.

Vorteile des eRezeptes im Überblick:
  • Höhere Sicherheit
    Im Gegensatz zu Papierrezepten (Muster 16), die einfach manipuliert werden können, gilt das eRezept als fälschungssicher. Die Sicherheitsarchitektur des eRezeptes wurde zusammen mit Expertinnen und Experten (aus dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) erarbeitet und wird fortlaufend überprüft.

  • Überprüfung
    Apothekenverwaltungssysteme (AVS) prüfen die Echtheit von eRezepten automatisch bei Abruf aus dem Fachdienst durch Verifizierung der qualifizierten elektronischen Signatur, anstatt der Sichtprüfung durch den Apotheker.

  • Nachvollziehbarkeit
    Über die elektronische Medikationsliste (eML) der elektronischen Patientenakte (ePA) können Leistungserbringer jederzeit die Verschreibungshistorie von eRezepten nachvollziehen, sowie erkennen, ob Verordnungen vom Patienten eingelöst wurden.

  • Vereinfachung
    Praxen können Druckkosten sparen und Patienten brauchen keine Rezepte mit sich führen.


     

Die sachgerechte Nutzung von eRezepten, einschließlich der Freigabe der Verordnung mittels qualifizierter elektronischer Signatur ausschließlich durch den berechtigten Arzt, kann Betrugsversuche reduzieren. Es ist somit zu empfehlen, das eRezept insbesondere bei Verordnungen von Arzneimitteln mit hohem Fälschungspotential zu nutzen.

Zusätzlich möchten wir darauf hinweisen, dass bei erforderlicher Vorhaltung oder Nutzung des Papierrezeptes (Muster 16) weiterhin die notwendige Sorgfaltspflicht gilt. Um Missbrauch zu verhindern, sind Papierrezepte diebstahlsicher aufzubewahren; zudem ist ein Vorhalten von Blankoformularen nicht statthaft.

 

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