Erhöhung der monatlichen Förderbeträge ab dem 1. Januar 2025
KBV, GKV-Spitzenverband und Deutscher Krankenhausgesellschaft e.V. als Vertragspartner der Vereinbarung zur Förderung der Weiterbildung nach § 75a SGB V haben mit Wirkung zum 01.01.2025 eine Erhöhung der monatlichen Förderbeträge der Weiterbildungsförderung beschlossen. Die Förderbeträge im ambulanten Bereich orientieren sich an der im Krankenhaus üblichen Vergütung, sodass eine Erhebung in regelmäßigen Abständen bundesweit durchgeführt wird.
Empfänger der Weiterbildungsförderung nach § 75a SGB V
Ab dem 1. Januar 2025 werden die Förderbeträge für die Weiterbildung in der Allgemeinmedizin und den ausgewählten fachärztlichen Fachgruppen von 5.400 € auf 5.800 € (je Vollzeitstelle) angehoben. Bei Teilzeitbeschäftigung und für Teile eines Monats erfolgt die Förderung anteilig. Anhand der Tabelle 1 der Anlage sind beispielhaft Arbeitszeiten (Stunden/Woche) für die alten und neuen Förderbeträge aufgelistet.
Empfänger der KV Sachsen-Weiterbildungsförderung in anderen zulassungsfähigen Fachgebieten
Die allein durch die KV Sachsen gewährte Weiterbildungsförderung für die übrigen zulassungsfähigen Fachgebiete wird von 2.700 € auf 2.900 € (je Vollzeitstelle) erhöht. In Tabelle 2 der Anlage sind beispielhaft Arbeitszeiten (Stunden/Woche) für die alten und neuen Förderbeträge aufgelistet.
Die angepassten Förderbeträge werden wie üblich monatlich auf das Honorarkonto der Praxis überwiesen und sind in voller Höhe an den Arzt in Weiterbildung weiterzureichen. Gegebenenfalls ist eine entsprechende Anpassung des Arbeitsvertrages zum geförderten Beschäftigungsverhältnis erforderlich und eine Information an Ihr Steuerbüro über die geänderte Gehaltsvergütung.
Weiterführende Informationen:
www.kvsachsen.de > Zulassung und Niederlassung > Fördermöglichkeiten > Weiterbildungsförderung
Fachbereich Beratung/ts