Zwischen der KBV (AG Vertragskoordinierung), dem BKK Landesverband Bayern und dem Berufsverband der Frauenärzte e.V. wurde der Rahmenvertrag zur „Mädchensprechstunde M1“ abgeschlossen.
Die Mädchensprechstunde bietet einen niedrigschwelligen, unbefangenen Erstkontakt junger Mädchen für die frauenärztliche Beratung.
Zur Teilnahme an diesem Vertrag sind alle an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Fachärzte für Frauenheilkunde und Geburtshilfe, sowie auch diejenigen der vorgenannten Fachärzte, die aufgrund einer durch den Zulassungsausschuss genehmigten Zweigpraxis oder genehmigten Tätigkeit in einer überörtlichen Berufsausübungsgemeinschaft oder eines MVZ berechtigt sind, im Bereich der KV Sachsen Leistungen zu erbringen und abzurechnen.
Der Vertrag hat folgende Ziele:
Frühzeitige Hinführung der Mädchen an die frauenärztliche Gesundheitsversorgung
Aufbau eines Vertrauensverhältnisses
Förderung der sexuellen und reproduktiven Gesundheit von Mädchen und jungen Frauen
Steigerung der frauenspezifischen Gesundheitskompetenz
Wahrnehmung der Frauenarztpraxis als einen wichtigen Bestandteil in der Prävention frauenspezifischer Gesundheit
Steigerung der Impfquote gegen sexuell übertragbare Krankheiten, insbesondere HPV und Hepatitis B
Erkennung und frühzeitige Intervention bei Fehlentwicklungen
Leistungsinhalte:
Aufklärung und Einschreibung der Versicherten mittels Teilnahmeerklärung sowie Weiterleitung der Teilnahmeerklärung an den BKK Landesverband Bayern
Auswertung der Ergebnisse des M1-Fragebogens zur Mädchengesundheit und ausführliches Beratungsgespräch
Körperliche Untersuchung (keine gynäkologische Untersuchung)
Die Leistungen werden wie folgt vergütet:
Abrechnungsnr. | Leistung | Vergütung |
---|---|---|
81330 | Einschreibung mittels der Teilnahmeerklärung für Versicherte durch den Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe | 10 € |
81331 | Auswertung des Fragebogens und Durchführung des Beratungsgespräches sowie fakultativ und mit Zustimmung der Versicherten durchzuführende körperliche Untersuchung (keine gynäkologische Untersuchung) | 82 € |
81332 | Impfmotivation gegen sexuell übertragbare Erkrankungen (HPV und Hepatitis B) für nicht vollständig immunisierte Versicherte | 10 € |
Der Vertrag ist zum 01.05.2024 in Kraft getreten. Frauenärztinnen und Frauenärzte können ab dem 01.08.2024 ihre Teilnahme mittels schriftlicher Erklärung gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung unter Beifügung der entsprechenden Nachweise zur Teilnahmevoraussetzung erklären.
Die Patientinnen können sich ab dem 01.10.2024 einschreiben. Somit können ab dem 01.10.2024 entsprechende Leistungen erbracht und abgerechnet werden.
Die Teilnahmeerklärung der Frauenärztinnen und Frauenärzte finden Sie auf unserer Webseite unter:
www.kvsachsen.de > „Für Praxen“ > Qualität > Genehmigungspflichtige Leistungen > M > Mädchensprechstunde - M1 (BKK)
Den Vertrag sowie die Teilnahmeerklärung für die Versicherten finden Sie unter:
www.kvsachsen.de > „Für Praxen“> Recht und Vertrag > Verträge A-Z > M > Mädchensprechstunde M1 - Rahmenvertrag zur besonderen Versorgung gemäß § 140a SGB V
Fachbereich Verträge/ep