Kreis Anspruchsberechtigter ärztliche Versorgung Heilfürsorgeberechtigter zum 1. Juli 2025 erweitert
Der Kreis der Anspruchsberechtigten des Vertrages über die ärztliche Versorgung der Heilfürsorgeberechtigten des Freistaates Sachsen wird zum 1. Juli 2025 erweitert. Hintergrund ist eine Gesetzesänderung im Sächsischen Beamtenrecht.
Neben den Landesbeamten des Polizeivollzugsdienstes und des Verfassungsschutzes sowie den feuerwehrtechnischen Landesbeamten sind damit ab dem 1. Juli 2025 auch Beamte der Fachrichtung Justiz mit dem Schwerpunkt Justizvollzugsdienst, Vollzugsabteilungsleiterinnen oder Vollzugsabteilungsleiter sowie Beamte in der Fachrichtung Allgemeine Verwaltung mit dem Schwerpunkt Vollzugsdienst in einer Abschiebungshaft- und Ausreisegewahrsamseinrichtung zur Inanspruchnahme der ärztlichen und psychotherapeutischen Behandlung gemäß der Sächsischen Heilfürsorgeverordnung berechtigt.
Zum Nachweis der Anspruchsberechtigung legen Ihnen die Beamten eine Krankenversichertenkarte bzw. eine elektronische Gesundheitskarte vor.
Dokumente:
Vertrag über die ärztliche Versorgung der Heilfürsorgeberechtigten des Freistaates Sachsen
Fachbereich Verträge/sto