Achtung: Noch keine Kassenleistung!
Am 6. November 2025 hat die Ständige Impfkommission (STIKO) ihre Empfehlungen zur Indikationsimpfung gegen Herpes zoster im Epidemiologischen Bulletin 45/2025 erweitert. Zukünftig können Personen ab 18 Jahren mit erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge einer angeborenen bzw. erworbenen, insbesondere einer iatrogenen Immundefizienz oder infolge schwerer Ausprägung einer chronischen Grunderkrankung die Impfung mit dem adjuvantierten Herpes-zoster-Subunit-Totimpfstoff erhalten.
Die öffentliche Impfempfehlung zieht momentan jedoch keinen Leistungsanspruch der gesetzlichen Krankenversicherung nach sich. Dieser besteht erst nach Aufnahme der Empfehlung in die Schutzimpfungs-Richtlinie (SI-RL).
Bitte beachten Sie, dass die Verordnung des Impfstoffes als Sprechstundenbedarf und die Abrechnung der ärztlichen Leistung über die KV Sachsen erst möglich sind, wenn die Verordnungs- sowie Abrechnungsmodalitäten in der Impfvereinbarung Sachsen ‒ Pflichtleistungen geregelt wurden. Das heißt, dass bis zu diesem Zeitpunkt der Impfstoff auf einem Privatrezept verordnet werden muss und die ärztliche Leistung nach GOÄ abzurechnen ist. Wir werden entsprechend zu einem späteren Zeitpunkt, voraussichtlich im 1. Quartal 2026, erneut informieren. Die aktuellen Änderungen finden Sie auch immer in der Gesamtübersicht Schutzimpfungen.
Bis dahin kann eine
Standardimpfung für Personen ab dem Alter von 60 Jahren (Abrechnungsziffer: 89128 A/B) und eine
Indikationsimpfung für Personen ab dem Alter von 50 Jahren bei erhöhter gesundheitlicher Gefährdung für das Auftreten eines Herpes zoster infolge einer Grunderkrankung, wie z. B. angeborene bzw. erworbene Immundefizienz, HIV-Infektion, rheumatoide Arthritis, systemischer Lupus erythematodes, chronisch entzündliche Darmerkrankungen, chronisch obstruktive Lungenerkrankung oder Asthma bronchiale, chronische Niereninsuffizienz, Diabetes mellitus (Abrechnungsziffer: 89129 A/B)
mit einem adjuvantierten Herpes-zoster-Subunit-Totimpfstoff für Versicherte aller Krankenkassen zu Lasten der GKV erbracht werden. Der Impfstoff wird in beiden Fällen über den Sprechstundenbedarf bezogen.
Einen Überblick über alle Impfungen finden Sie in unserer Gesamtübersicht Schutzimpfungen.
Ihr Ansprechpartner:
Fachbereich Arzneimittel/Impfstoffe
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arzneimittel@kvsachsen.de