Förderung von Hausbesuchen eines PA und einer VERAH
Seit dem 1. Januar 2024 werden Hausbesuche eines Physician Assistent (PA) und einer VERAH im Rahmen der MGV-Vereinbarung gefördert. Dies gilt auch für eine NäPa, wenn bisher keine entsprechende Genehmigung durch die KV Sachsen erteilt wurde. Steht einem Hausarzt nichtärztliches Personal mit dieser Qualifikation zur Verfügung, so muss dies bei der KV Sachsen gemeldet werden, um die entsprechenden Förderziffern auch abrechnen zu dürfen bzw. die Förderung zu erhalten.
Die Erklärung ist mittels eines Formulares bei der KV Sachsen einzureichen. Diese enthält Angaben zur Praxis sowie zum jeweiligen Personal und dessen Qualifikation. Die Erklärung finden Sie hier.
Ihrer Erklärung ist eine Kopie des Qualifikationsnachweises (PA bzw. VERAH) beizufügen. Die Unterlagen senden Sie bitte per E-Mail an qualitaet-vertraege-vereinbarungen@kvsachsen.
Die Hausbesuche des PA bzw. der VERAH sind durch den Ansatz der GOP 38100 und zusätzlich der Fördernummer 99623C abzurechnen. Für einen Mitbesuch ist die GOP 38105 und die Fördernummer 99623D anzusetzen. Alle genannten Fördernummern sind durch die Arztpraxis anzusetzen!
Bitte beachten Sie, dass eine Abrechnung der Förderung nur dann möglich ist, wenn die vollständig ausgefüllte Erklärung sowie der entsprechende anerkennungsfähige Nachweis der Qualifikation des nichtärztlichen Personals bei der KV Sachsen eingereicht wurden!
Fachbereich Honorar- und Abrechnungssteuerung/kre