Seit 1. Juli 2024 zusätzliche Förderung der Weiterbildung für Psychotherapeuten in ambulanten Praxen
Die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen (KV Sachsen) gibt bekannt, dass durch Beschluss der Vertreterversammlung seit dem 1. Juli 2024 die Weiterbildung für Psychotherapeuten in ambulanten Praxen zusätzlich gefördert wird.
Diese Maßnahme stellt einen wesentlichen Schritt zur finanziellen Unterstützung und Sicherung der Qualität der psychotherapeutischen Ausbildung dar. Die Einführung der Förderung ist ein entscheidender Schritt, um die Attraktivität der Weiterbildung zum Fachpsychotherapeuten zu erhöhen und sicherzustellen, dass auch in Zukunft genügend qualifizierte Fachkräfte zur Verfügung stehen.
Die neue Regelung sieht vor, dass die ambulante Weiterbildung in Praxen/MVZ zum Fachpsychotherapeuten mit einem monatlichen Zuschuss in Höhe von 2.700,00 € gefördert wird. Dieser Betrag ist als Mindestbruttomonatsgehalt an den Psychotherapeuten in Weiterbildung weiterzugeben. Die zusätzlich anfallenden Lohnnebenkosten müssen jedoch vom Arbeitgeber selbst getragen werden.
Die Förderung umfasst alle ambulanten Weiterbildungsabschnitte, die nach der aktuellen Weiterbildungsordnung der ostdeutschen Psychotherapeutenkammer erforderlich sind und angerechnet werden. Eine zentrale Voraussetzung für den Erhalt der Förderung ist das Vorliegen einer gültigen Weiterbildungsbefugnis der Ostdeutschen Psychotherapeutenkammer.
Psychotherapeuten in Weiterbildung sowie deren Arbeitgeber können sich bei den zuständigen Ansprechpartnern im Fachbereich Beratung des Ressorts Vertragsärztliche Versorgung der KV Sachsen über die genauen Förderbedingungen und Voraussetzungen informieren. Für Fragen zur Durchführung der Weiterbildung und zur Beantragung der Weiterbildungsbefugnis steht zudem die Ostdeutsche Psychotherapeutenkammer beratend zur Seite.
Weiterführende Informationen und Kontakt
www.kvsachsen.de > Zulassung und Niederlassung > Fördermöglichkeiten > Weiterbildungsförderung
RVV/Fachbereich Beratung/ts