Grundversorgende Fachgebiete nach § 75a SGB V - Aktuelle Informationen zum Stellenkontingent 2025

Das Förderprogramm zur Unterstützung von Weiterbildungsstellen für die grundversorgenden Fachgebiete hat sich als ein wichtiger Baustein für die Stärkung der medizinischen Versorgung etabliert. Mit einem jährlichen Kontingent von 96,56 Förderstellen für das Jahr 2025 unterstützen wir Weiterbildungspraxen, engagierte Ärztinnen und Ärzte auf ihrem Weg zur Facharztqualifikation mit 5.800 Euro je Vollzeitstelle.

Wichtige Information: Anpassungen für das Jahr 2025

Aufgrund der hohen Nachfrage und Überhänge aus dem Jahr 2024 können für 2025 keine neuen Stellen aus dem regulären Förderkontingent für die grundversorgenden Fachgebiete nach § 75a SGB V vergeben werden. Daher wird im kommenden Jahr ausnahmsweise keine Ausschreibung von neuen Weiterbildungsstellen erfolgen. Alternativ kann weiterhin der Antrag auf Bezug der Weiterbildungsförderung der KV Sachsen mit einem monatlichen Betrag in Höhe von 2.900 Euro (je Vollzeitstelle) gestellt werden.

Warteliste und quartalsweise Prüfung

Trotz der aktuellen Einschränkungen bleibt die Antragstellung für die grundversorgenden Fachgebiete möglich. Alle eingehenden Anträge werden in eine Warteliste aufgenommen. Quartalsweise, jeweils bis zum Ende des 3. Quartals 2025, prüfen wir, ob durch Abbrüche oder andere Veränderungen Förderstellen verfügbar werden. Antragsteller auf der Warteliste können dann – entsprechend der Reihenfolge des Antragseingangs – nachrücken. Bitte beachten Sie, dass die verfügbaren Nachrückestellen erfahrungsgemäß sehr begrenzt sind.

Es ist dringend zu beachten, dass eine zulässige Antragstellung nach den Durchführungsbestimmungen erst ab dem 01.01.2025 möglich ist.

Zusätzliche Fördermöglichkeiten aus dem Strukturfonds

Antragsteller in Planungsbereichen mit besonderem Versorgungsbedarf – wie drohender Unterversorgung, Unterversorgung oder zusätzlichem lokalen Versorgungsbedarf – können außerdem eine Förderung aus dem Strukturfonds beantragen. Hier gilt eine separate Stellenbegrenzung. Die genaue Anzahl der Förderstellen für 2025 wird noch festgelegt.

Wir freuen uns, ab 2026 wieder die Möglichkeit zur Förderung bieten zu können. Bis dahin danken wir Ihnen für Ihr Interesse und allen Beteiligten für Ihr Verständnis.

Ansprechpartner:

Ressort Vertragsärztliche Versorgung

Fachbereich Beratung

0351 8290-6566

weiterbildung@kvsachsen.de

Fachbereich Beratung/ts