Die Fraktursonographie bei Kindern bis zum vollendeten 12. Lebensjahr mit Verdacht auf Fraktur eines langen Röhrenknochens der oberen Extremitäten wird zum 1. Oktober 2025 mit der GOP 33053 neu in den EBM aufgenommen.

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hatte die Leistung zuvor in die Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung (MVV-Richtlinie) integriert. Die Fraktursonografie bietet eine verlässliche Alternative zur Röntgendiagnostik und reduziert gleichzeitig die Strahlenbelastung bei Kindern.

Voraussetzung für die Ausführung und Abrechnung der Fraktursonografie ist eine Genehmigung der KV Sachsen. Aufgrund der ausstehenden Anpassung der Ultraschall-Vereinbarung, werden für den Zeitraum bis zum Inkrafttreten der geänderten Ultraschall-Vereinbarung nach Antragstellung befristete Genehmigungen erteilt.

Antragsberechtigte Fachgruppen:

  • Allgemeinmedizin

  • Innere Medizin (hausärztlich)

  • Chirurgie

  • Kinder- und Jugendmedizin

  • Radiologie

  • Orthopädie

Fachliche Voraussetzungen:

  • Qualifikation zur Durchführung der Fraktursonografie

    ODER

  • Teilnahme an einer strukturierten Fortbildung über mindestens 6 Stunden (Details hierzu entnehmen Sie bitte dem Antragsformular)

Eine Konkretisierung der Anforderungen erfolgt im Rahmen der Aktualisierung der Ultraschall-Vereinbarung.

Ansprechpartner:

Fachbereich Qualitätssicherung
0351 8290-71211
bildgebende-diagnostik@kvsachsen.de