Eine neue Fassung der Medizinproduktebetreiberverordnung ist 2025 in Kraft getreten.

Die Medizinproduktebetreiberverordung fordert im § 8 aktuelle Kenntnisse und die Teilnahme an fachspezifischen Fortbildungsmaßnahmen für Inhaber der Sachkunde zur Aufbereitung von Medizinprodukten. Um das Wissen aufzufrischen und somit die gesetzlichen Anforderungen erfüllen zu können, bietet die KV Sachsen auch in diesem Jahr Hygienefortbildungen zur Auffrischung der Sachkunde an. Die Veranstaltung richtet sich an Ärzte und medizinisches Fachpersonal. Die Inhalte zielen unter anderem darauf ab, einen Überblick über die Gesetzmäßigkeiten aber auch über die Aufbereitung von Medizinprodukten zu bekommen.

Inhalt

  • Auffrischung der Sachkunde zur Aufbereitung von Medizinprodukten = Refresher-Kurs

  • Aufbereitung von Medizinprodukten

  • Umgang mit Medizinprodukten

  • Anforderungen an das sichere Betreiben und Anwenden von Medizinprodukten


– FB Qualitätsförderung/Ma – 

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Fachbereich Qualitätsförderung

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