Im Rahmen des Vertrags nach 140a SGB V haben die teilnehmenden Ärzte die Möglichkeit, Visiten mit Ihren Pflegeeinrichtungen mit Hilfe eines Videodienstes elektronisch durchzuführen.
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, ärztliche Leistungen - wie z. B. Wundversorgung, Blutentnahmen, Impfungen, Katheterwechsel - an qualifizierte Pflegefachkräfte der stationären Einrichtungen zu delegieren
Im Einzelnen bietet das Projekt folgende Vorteile:
Wegfall langer Anfahrtswege durch elektronische und standortunabhängige Visiten
Kurzfristige Abstimmungen zwischen Ihnen und den Pflegefachkräften der Einrichtung
Effiziente Nutzung Ihrer persönlichen Ressourcen durch Delegation von ärztlichen Leistungen an qualifiziertes Pflegepersonal
Mehr Zeit für die Versorgung Ihrer Patienten in der Praxis
Verbesserte Versorgungsqualität für Pflegeheimbewohner durch kontinuierliche und koordinierte Behandlung