Bitte beachten Sie die neuen Regularien.

Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz wurde heute, am 29.07.2026, im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt morgen, am 30.07.2026, in Kraft.

Mit Inkrafttreten des Gesetzes gelten insbesondere im Hinblick auf die Verordnung von Arzneimitteln und Verbandmitteln folgende Änderungen ab sofort:

  • Homöopathika/Anthroposophika sind ab sofort nicht mehr zu Lasten der GKV verordnungsfähig (§ 31 Abs. 1 Satz 1 wurde neu gefasst).

  • Cannabisblüten sind ab jetzt keine Kassenleistung mehr (§ 31 Abs. 6 wurde neu gefasst). Genehmigungen für Therapien mit Cannabisblüten verlieren ihre Gültigkeit. Vor Verordnung von standardisierten Extrakten muss ein sechsmonatiger Therapieversuch mit Fertigarzneimitteln erfolgt sein.  

  • Neuordnung/Definition der Verbandmittel: Es wird eine neue erweiterte Definition der Verbandmittel eingeführt. Die Übergangsregelung für sonstige Produkte zur Wundbehandlung läuft zum 31. Dezember 2026 aus.

  • Arzneimittel mit Zusatznutzen sind keine bundesweite Praxisbesonderheit mehr (§ 130b Abs. 2 wird gestrichen). Die KV Sachsen strebt in diesem Falle für 2026 eine Übergangsregelung mit den Krankenkassen an.


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