Übersicht zu Regelungen aktueller Gültigkeitsdauer von Überweisungen

Um Unsicherheiten im Praxisalltag zu vermeiden und Patientinnen und Patienten korrekt zu informieren, finden Sie nachfolgend die wichtigsten Regelungen zur aktuellen Gültigkeitsdauer von Überweisungen übersichtlich zusammengefasst.

Gültigkeitsdauer von Überweisungen
Art der Überweisung Hinweise Gültigkeitszeitraum

Überweisung
zur Erstvorstellung beim Facharzt

Beginnt die Behandlung beim Facharzt erst im Quartal nach der Ausstellung, ist keine neue Überweisung nötig. Aktuelles und Folgequartal

Überweisung
zur Mit- und Weiterbehandlung

Solange medizinisch ein Zusammenhang zwischen Ausstellung und Leistung besteht, gilt der Überweisungsschein für die gesamte Behandlungsdauer. Keine Festlegung

Überweisung
als Auftragsleistung

Der Empfänger des Überweisungsscheins ist an den Überweisungsauftrag gebunden. Die Überweisung bleibt so lange gültig, wie die Behandlung im Zusammenhang mit dem ursprünglichen Auftrag steht und nicht abgeschlossen ist.

Überweisung
zur Konsiliaruntersuchung

Der Empfänger des Überweisungsscheines kann selbst entscheiden, welche Verfahren er zur Diagnosesicherung anwenden möchte und welche sinnvoll sind. Die Überweisung bleibt so lange gültig, wie die Behandlung im Zusammenhang mit dem ursprünglichen Auftrag steht und nicht abgeschlossen ist. 
Fazit

Überweisungen sind quartalsübergreifend gültig. Die Ausstellung einer neuen Überweisung ist nicht jedes Quartal erforderlich.

Weitere Informationen

Für Patienten, die an der Hausarztzentrierten Versorgung (HZV) teilnehmen, gelten ggf. andere Regelungen.

Überweisungsscheine sind mindestens 16 Quartale aufzubewahren. Diese Aufbewahrung ist auch in eingescannter Form möglich.