Leistungen des Hautkrebs-Screenings können gemäß § 32 Krebsfrüherkennungs-Richtlinie (KFE-RL) in Verbindung mit den entsprechenden EBM-Leistungen erst dann ausgeführt und abgerechnet werden, wenn ein Fortbildungskurs absolviert und anschließend eine Genehmigung durch die KV Sachsen erteilt wurde.

Die Anforderungen an den Fortbildungskurs sind in der KFE-RL verankert, wie z. B.:

  • 8 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten

  • Anerkennung durch Landesärztekammer oder durch die Kassenärztliche Vereinigung

  • Obligatorische Lerninhalte (Epidemiologie und Ätiologie, Risikogruppen und Präventionspotenziale, Dokumentation und Beratung, Visuelle Ganzkörperuntersuchung, Blickdiagnostik: Krankheitsbilder und Kriterien zur Beurteilung sowie weitere)

Hinweis für die Praxis: Einen Fortbildungskurs im Jahr 2026, der den genannten Anforderungen entspricht, finden Sie z. B. unter:

https://www.meinhardt-congress.de/event/leipzig-24-04-2026-hautkrebs-screening-25-mitteldeutscher-fortbildungstag/

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Fachbereich Qualitätssicherung

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