Leistungen des Hautkrebs-Screenings können gemäß § 32 Krebsfrüherkennungs-Richtlinie (KFE-RL) in Verbindung mit den entsprechenden EBM-Leistungen erst dann ausgeführt und abgerechnet werden, wenn ein Fortbildungskurs absolviert und anschließend eine Genehmigung durch die KV Sachsen erteilt wurde.
Die Anforderungen an den Fortbildungskurs sind in der KFE-RL verankert, wie z. B.:
8 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten
Anerkennung durch Landesärztekammer oder durch die Kassenärztliche Vereinigung
Obligatorische Lerninhalte (Epidemiologie und Ätiologie, Risikogruppen und Präventionspotenziale, Dokumentation und Beratung, Visuelle Ganzkörperuntersuchung, Blickdiagnostik: Krankheitsbilder und Kriterien zur Beurteilung sowie weitere)
Hinweis für die Praxis: Einen Fortbildungskurs im Jahr 2026, der den genannten Anforderungen entspricht, finden Sie z. B. unter:
Ihr Ansprechpartner
Fachbereich Qualitätssicherung
Team sonstige Verträge/sonstige QSV
0351 8290-71214
qualitaet-vertraege-vereinbarungen@kvsachsen.de