Die betreffende Vereinbarung befindet sich aktuell im Unterschriftsverfahren.

Die KV Sachsen hat sich mit den Landesverbänden der Krankenkassen in Sachsen und dem Verband der Ersatzkassen e. V. (LVSK) zu den für das Jahr 2026 geltenden Richtgrößen für Heilmittel verständigt. Diese gelten ab dem 1. Quartal 2026. Zudem wurden die Heilmittelvereinbarungen nebst Richtgrößen für 2024 und 2025 nachverhandelt.

Die Verhandlungen zu den Rahmenvorgaben Heilmittel für das Jahr 2026 zwischen KBV und GKV-Spitzenverband wurden mit einer geringeren Steigerung abgeschlossen. Es ist jedoch von weiteren Preisanpassungen auszugehen, da im kommenden Jahr bei nahezu allen Heilmittelerbringern Vergütungsverhandlungen anstehen. Zusätzlich  wurden zwischen KBV und GKV-Spitzenverband retrospektive Anpassungen vereinbart, die sich auf die Heilmittelvereinbarungen 2024 und 2025 auswirken.

2. Nachtrag zur Heilmittelvereinbarung 2024

Der Anpassungsfaktor Preisentwicklung bewirkt für 2024 eine retrospektive Anhebung um 1,35 %, was ein höheres Ausgaben- und zu verteilendes Richtgrößenvolumen nach sich zieht. Die Richtgrößen werden für 2024 rückwirkend nach oben korrigiert.

1. Nachtrag zur Heilmittelvereinbarung 2025

Durch prospektive und retrospektive Preisanpassungen aus den Rahmenvorgaben Heilmittel 2026 ergibt sich eine Steigerung des Anpassungsfaktors Preisentwicklung von 4,1 %. Daraus resultiert ein deutlich höheres Ausgaben- und Richtgrößenvolumen, was auch für 2025 eine Anhebung der Richtgrößen zur Folge hat.

Heilmittelvereinbarung 2026

Das Ausgabenvolumen für die Heilmittel konnte um derzeit 2,04 % gesteigert werden. Der Bereinigungsanteil durch die besonderen Verordnungsbedarfe und langfristigen Heilmittelbedarfe ist weiter gestiegen und liegt bei 54,96 %. In der Folge werden die Richtgrößen zu Beginn des Jahres 2026 zunächst abgesenkt. Sobald Preisänderungen durch die Heilmittelerbringer vertraglich geregelt sind, werden Nachverhandlungen mit den Verbänden der LVSK angestrebt. In den Berechnungen wurden relevante, fachgruppenbezogene Faktoren berücksichtigt. Nach wie vor liegen die Richtgrößen über den um die Praxisbesonderheiten bereinigten Verordnungsfallwerten.

Die für das Jahr 2026 geltenden Richtgrößen finden Sie hier.

Die korrigierten Richtgrößen 2024 und Richtgrößen 2025 finden Sie unter:

www.kvsachsen.de > Für Praxen > Verordungen > Heilmittel > Prüfungen von Heilmitteln

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