Impfung gegen Humane Papillomviren (HPV) für Versicherte der AOK PLUS ab vollendetem 18. Lebensjahr

Die KV Sachsen und die AOK PLUS haben im Rahmen der Impfvereinbarung Sachsen - Satzungsleistungen nachfolgende Änderungen bzgl. der Impfung gegen Humane Papillomviren (HPV) vereinbart.

Die ärztliche Leistung kann ab 1. Oktober 2025 für alle Versicherten der AOK PLUS ab dem vollendeten 18. Lebensjahr erbracht werden. Sie wird mit der Ziffer 99791 abgerechnet und der Impfstoff zu Lasten der AOK PLUS über den Sprechstundenbedarf verordnet.

Die individuelle Einschätzung der Impfindikation sollte für Personen ab 18 Jahren zusammen mit der behandelnden Ärztin/dem behandelnden Arzt abgewogen und dokumentiert werden. Der Impfling ist aufzuklären, dass die HPV-Impfung für Personen ab dem Alter von 26 Jahren (nach sächsischen Empfehlungen) nicht grundsätzlich öffentlich empfohlen ist. Daraus können sich für den Patienten Konsequenzen für die Geltendmachung eines Versorgungsanspruchs nach §§ 24 folgende SGB XIV ergeben. Dies hat keine Auswirkungen auf die Herstellerhaftung und die Arzthaftung.

Die HPV-Impfung sollte gemäß der Schutzimpfungs-Richtlinie bei Personen im Alter von 9 bis 14 Jahren durchgeführt und bis zum vollendeten 18. Lebensjahr nachgeholt bzw. komplettiert werden. Hierfür kann die ärztliche Leistung mit den Ziffern 89110 A (für die ersten Dosen eines Impfzyklus bzw. unvollständige Impfserie) und 89110 B (für die abgeschlossene Impfung) abgerechnet und der Impfstoff zu Lasten der AOK PLUS über den Sprechstundenbedarf verordnet werden.

Eine Übersicht über alle Verordnungsmodalitäten finden Sie in der Gesamtübersicht Schutzimpfungen:

www.kvsachsen.de > Für Praxen > Verordnungen > Impfen > Gesamtübersicht Schutzimpfungen