Die KV Sachsen und die IKK classic haben im Rahmen der Impfvereinbarung Sachsen - Satzungsleistungen ab dem 1. April 2025 nachfolgende Änderungen bzgl. der Impfung gegen Humane Papillomviren (HPV) vereinbart.

Die Leistung gilt gleichbleibend für alle Versicherten der IKK classic ab dem vollendeten 18. Lebensjahr, jedoch entfällt die bisherige Altersgrenze (bis zum vollendeten 26. Lebensjahr). Die ärztliche Leistung wird unverändert mit der Ziffer 99791 abgerechnet und der Impfstoff zu Lasten der AOK PLUS über den Sprechstundenbedarf verordnet.

Grundsätzlich sollte die HPV-Impfung gemäß Schutzimpfungs-Richtlinie bei Personen im Alter von 9 bis 14 Jahren durchgeführt und bis zum vollendeten 18. Lebensjahr nachgeholt bzw. komplettiert werden. Hierfür kann die ärztliche Leistung mit den Ziffern 89110A (für die ersten Dosen eines Impfzyklus bzw. unvollständige Impfserie) und 89110B (für die abgeschlossene Impfung) abgerechnet und der Impfstoff zu Lasten der AOK PLUS über den Sprechstundenbedarf verordnet werden.

Eine Übersicht über alle Verordnungsmodalitäten finden Sie in der Gesamtübersicht Schutzimpfungen

Fachbereich Verträge/ak